Der Bund hat‘s versprochen, die Kommunen müssen liefern: Die Vobereitungen für die ersten Jahrgänge mit Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung laufen auf Hochtouren. Foto: Pixabay
Landkreis

Startklar für den Ganztag?

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Wie die Gemeinden im Landkreis auf den Betreuungsanspruch vorbereitet sind

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das stellt Schulen und Betreuungseinrichtungen vielerorts vor Herausforderungen. Im Landkreis fühlen sich die meisten Gemeinden aber gut gewappnet.

In Osterholz gibt es 25 Grundschulen, 17 davon laufen bereits jetzt nach dem Ganztagsmodell. Zu Beginn des Rechtsanspruchs wird somit in „jeder Kommune des Landkreises mindestens eine Ganztagsgrundschule vorhanden sein“, heißt es vonseiten des Landkreises.

Eltern dürfte dies freuen, da die Umstellung einer Schule nicht über Nacht geschehen kann. „Bevor eine Schule in eine Ganztagsschule umgewandelt wird, geht ein umfangreicher Antragsweg voraus. Dieser dauert mithin zirka ein Jahr. Vorher müssen von den Schulen umfangreiche Konzeptarbeiten erfolgen und die Stadt muss die Räumlichkeiten baulich anpassen“, erklärt Linda Gehrmann, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Erziehung in der Kreisstadt, den Prozess. In Osterholz-Scharmbeck sollen perspektivisch alle Grundschulen auf den Ganztagsbetrieb umgestellt werden, in Hambergen sind alle drei Grundschulen bereits Ganztagsschulen.

In Worpswede gibt es zwei Grundschulen, auch diese beiden sind bereits Ganztagsschulen. Entsprechend hält die Verwaltung das Künstlerdorf für gut vorbereitet – „Sofern das Land Niedersachsen den Schulen ausreichend finanzielle Mittel für die Beschäftigung von pädagogischem Personal zur Verfügung stellt“, schränkt ein Sprecher ein.

In Lilienthal gibt es bereits tageweise Ganztagsangebote. Über eine Ausweitung der Zeiten befänden sich Gemeinde und Schulen in Gesprächen, heißt es auf Anfrage. Doch auch hier sieht die Verwaltung den Personalaufwand als mögliches Problem: „Grundsätzlich beinhaltet die Umsetzung des Rechtsanspruches, dass es schwierig sein wird ausreichend Personal und Kooperationspartner für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen“, so die Verwaltung. „Dies trifft insbesondere auf die Ferienzeit zu, die außerhalb der gesetzlich erlaubten Schließzeit von vier Wochen liegt.“

Fachkräftemangel auch Finanzproblem

Dass ausgerechnet die personellen Kapazitäten zum Problem werden könnten, hat nicht nur mit einem Mangel an Fachkräften zu tun, sondern ist auch eine Frage der Finanzierung. Denn obwohl der Bund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung einführte, finanziert er ihn nicht in Gänze. „Wichtig zu wissen ist, dass das Land Niedersachsen und der Bund den Eltern kostenfreien Ganztag an fünf Tagen für acht Stunden versprochen haben, dies aber nur an vier Tagen á sieben Stunden zahlen wollen. Alle Städte und Gemeinden weigern sich, diese Deckungslücke aus den angespannten Haushalten zu bezahlen“, erläutert Torsten Haß, Erster Stadtrat in Osterholz-Scharmbeck. „Das wird ein Problem werden und wir erfahren in vielen Elterngesprächen, dass längst nicht alle Elternhäuser diesen Ganztag gut finden und annehmen wollen. Das erzeugt ein starkes Spannungsfeld, welches aktuell nicht zu lösen ist.“ Ob und wie sich Bund, Land und Kommunen einigen werden, wird die Zukunft zeigen. Eine Frist für ihre Entscheidung steht schonmal: Der Schuljahresbeginn 2026.

 

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