Um Momente festzuhalten und andere daran teilhaben zu lassen, ist das Smartphone längst ein enger Begleiter geworden. Auch Schnappschüsse von Kindern, ob beim Essen, Spielen oder Schlafen, werden gerne online geteilt. Für den abgebildeten Nachwuchs kann sich das allerdings als gefährlich herausstellen, auch wenn keine böse Absicht dahinter steckt.
Einmal hochgeladen lassen sich die Kinderfotos leicht kopieren, verbreiten oder sogar durch Künstliche Intelligenz verfremden und missbrauchen. KI spiele zunehmend eine Rolle, denn sie könne schon aus Alltagsfotos sexualisierte Fälschungen erstellen oder vollständig synthetische Darstellungen erzeugen – vermeintlich harmlose Bilder können so in kriminellen Kontexten landen, warnt Nils Matthiesen, Pressesprecher der Polizei Bremen.
Das Teilen von Kinderfotos online ist immer mit Risiken verbunden
Es gebe keinen völlig sicheren Weg, Kinderfotos online zu teilen. Auch Emojis oder Balken über den Augen würden nicht ausreichen, um eine Identifizierbarkeit zuverlässig auszuschließen, führt Matthiesen aus. Bilder von Kindern sollten seiner Empfehlung nach nur sehr restriktiv und über verschlüsselte, private Kanäle geteilt werden. Gesichter und erkennbare Merkmale sollten dabei möglichst nicht gezeigt sowie keine sensiblen Informationen, etwa Aufenthaltsorte, preisgegeben werden.
Die Polizei Bremen verzeichnete nach eigenen Angaben im Jahr 2024 mit 435 Fällen von Kinderpornografie einen erneuten Höchststand (2023: 255). „Auffällig ist, dass zunehmend auch Minderjährige als Tatverdächtige auftreten, wenn sie ohne Bewusstsein für die Tragweite kinderpornografische Bilder weiterleiten“, sagt Matthiesen.
Auf der anderen Seite setzen auch Kinder selbst Inhalte von sich ins Internet, ohne die Risiken zu erkennen. „Sie können nicht realistisch bewerten, welche Auswirkungen das, was sie selbst im Netz posten, haben kann: Wer kann meine Inhalte sehen? Was passiert mit meinen Bildern, wenn sie einmal hochgeladen und öffentlich einsehbar sind?“, sagt Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema).
Cybergrooming: Erwachsene beuten Minderjährige aus
Ein Risiko besteht im sogenannten „Cybergrooming“. Hierbei kontaktieren Täter Kinder über das Internet und erschleichen sich ihr Vertrauen, mit dem Ziel sexueller Ausbeutung. Um Minderjährige zu manipulieren, geben Erwachsene sich auch selbst als Kinder aus, fordern Nacktfotos und nutzen diese dann zur Erpressung, beschreibt Holsten.
Dennoch spricht sie sich gegen ein pauschales Internetverbot für Kinder aus. „Es gilt immer, zwischen dem Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe abzuwägen. In diesem Spannungsfeld sind Eltern und pädagogische Fachkräfte gefordert, Kinder alters- und entwicklungsspezifisch an die digitalen Medien heranzuführen“, sagt auch Iris von Engeln, Geschäftsführung des Kinderschutzbunds Bremen. Holsten und von Engeln sehen darüber hinaus ebenso Anbieter von Internetplattformen sowie den Staat anteilig in der Verantwortung.
Eltern rät die Direktorin der Brema: Neugierig und vor allem im Kontakt mit dem Kind bleiben – offene Kommunikation und ehrliches Interesse an dessen Mediennutzung sei gefragt, ebenso wie das gemeinsame Entwickeln von Regeln für die Nutzung von Online-Medien. „Wer rechtzeitig lernt, hier Maß zu halten, wird belohnt mit wahren Glücksmomenten. Denn die gibt es bekanntlich nur offline.“






