Mordprozess vor dem Bremer Landgericht

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Das Bremer Landgericht an der Domsheide.

Seit Dienstag müssen sich drei junge Bremer vor dem Bremer Landgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Versuchter Totschlag und vollendeter Mord. Der Prozess sorgte für bundesweites Medieninteresse. Auch der Zuschauerraum im altehrwürdigen Landgericht war zum Auftakt des Verfahrens bis auf den letzten Platz gefüllt.
Das öffentliche Interesse an dem Fall war so groß, dass es für die Medien eine Einweisung von Gerichtssprecher Dr. Thorsten Prange gab.

Der vorsitzende Richter Christian Zorn wandte  sich an das Publikum: „Ein Prozess kann keine Trauerfeier sein.“ Er bat darum, von irgendwelchen Sympathiebekundungen und Zwischenrufen abzusehen.

Brutale Tat

 

Die Anklageschrift des Staatsanwalts, die im Anschluss vorgelesen wurde, klang allerdings so unglaublich brutal, dass allen Anwesenden der Atem stockte.

Den drei Angeklagten Sandy-Mandy B. (17), Jan G. (21) und Fabian W. (18) wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. Oktober 2014 den 15-jährigen Rolf S. auf der Bezirkssportanlage erst bewusstlos geschlagen und getreten zu haben. Die beiden Männer sollen anschließend zurück gekehrt sein, um das Opfer zu erstechen.

 

27 Stiche in den Hals

 

Laut Staatsanwalt wurde S. insgesamt 27 mal in den Hals gestochen. Die Tatwaffe soll ein Messer mit einer 19,5 Zentimeter langen Klinge sein. Das vermutete Motiv für den vollendeten Mord: Die Täter wollten verhindern, dass das Opfer sie wegen der vorangegangenen Schläge und Tritte anzeigt.

Jan G. stand während der Tat unter erheblichen Alkoholeinfluss. Bei Fabian W. wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Im Prozessverlauf muss festgestellt werden, in wie weit die beiden schuldfähig sind.

Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

 

Außerdem muss das Gericht klären, ob bei den beiden Männern, die als Heranwachsende gelten, Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Sieht das Gericht die Täter als Erwachsene an, droht ihnen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für die Angeklagte Sandy-Mandy B.gilt in jedem Fall das Jugendstrafrecht.

Die drei sollen ihr Opfer so lange geschlagen und an den Kopf getreten haben, bis dieses nur noch röchelnd auf der Erde lag. Als Rolf S. versuchte, über einen Zaun zu entkommen, traten sie ihm erneut an den Kopf.

Angeklagte machten noch keine Angaben

 

Erst als B. rief: „Es ist genug“ sollen die beiden Männer von dem zu diesem Zeitpunkt schwer Verletzten abgelassen haben.

Der erste Verhandlungstag wurde nach Feststellen der Personalien und Verlesung der Anklageschrift früh unterbrochen, so dass die Angeklagten zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben zum Tatvorgang machen wollten.

Der Prozess wird am Donnerstag, 23. April, 9 Uhr, fortgesetzt.

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