Die Frage, ob Lehrerinnen ein Kopftuch im Unterricht tragen sollten, sorgt für kontroverse Diskussionen. Nicht nur innerhalb der Redaktion – auch die große Zahl an Pressemitteilungen und natürlich an Leserbriefen zeigt, was für ein vieldiskutiertes Thema das ist. Eine Auswahl der Zuschriften drucken wir in der kommenden Ausgabe.
Eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht doch die Richtung vorgegeben: Der Staat darf muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten, mit Kopftuch zu unterrichten. Und insofern müssen auch die Gesetze in den Ländern, also auch in Bremen, angepasst werden.
Gewaltenteilung habe sich bewährt
Dabei ist auch die Zustimmung zu diesem Urteil in Bremen ziemlich groß. So schreibt der Präsident der Islamischen Föderation Bremen, Ekrem Kömürcü: „Die Gewaltenteilung hat sich zum Schluss doch noch bewährt und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Muslime in diesem Land wieder Vertrauen an die Rechtsprechung bekommen!“
Fragwürdiges Signal für die Gleichstellung
Der CDU-Politiker betont, dass für jede Lehrkraft Religionsfreiheit gelte. „Sie kann im Raum Schule aber auch der Religionsfreiheit der Schüler gegenüber stehen. Darüber hinaus halten wir das Tragen von Kopftüchern auch im Sinne der Gleichstellung von Frauen – die oftmals eine Mehrheit in einem Lehrerkollegium bilden – für ein fragwürdiges Signal.“ Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht.