Scheiben an der Fassade des Hauses nach dem Brand (Foto: Schlie) |
Nach dem Feuer im Modehaus Harms am Wall in Bremen zieht die Gesellschaft die Konsequenz: Sie hat beim Amtsgericht Bremen vorläufige Insolvenz beantragt. Der Geschäftsführer erklärt, warum er diesen Schritt gehen musste.
„Es handelt sich um eine vorläufige Insolvenz“, sagt Geschäftsführer Hans Eulenbruch dem Weser Report. „Die Versicherungen zahlen logischerweise erst dann, wenn die Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind.“ Aktuell habe das Unternehmen aber keine Einnahmen.
Eulenbruch weiter: „Also werfen wir auf diese Weise eine Art Schutzschirm über das Unternehmen. Es wird natürlich weiter gehen und alle Gläubiger bekommen ihr Geld.“ Anschließend soll eine neue Gesellschaft gegründet werden, die dann die Ware verkauft. „Ich habe mich beraten lassen und muss als Geschäftsführer diesen Schritt machen.“
Gebäude ist nach Großfeuer weitgehend zerstört
Gespräche über eine neue Verkaufsfläche sollen bereits laufen, seien aber noch nicht konkret, hieß es. Da nach dem Feuer am 6. Mai der Geschäftsbetrieb unterbrochen ist, kann in der Tat kein Geld mehr in die Kasse kommen. Das Gebäude ist durch ein Großfeuer weitgehend zerstört.
Seitens des Unternehmens sind jedoch Zahlungen unter anderem für Ware und Gehälter zu leisten. 45 Beschäftigte sind von der Insolvenz betroffen. Droht deshalb die Zahlungsunfähigkeit, ist es die Pflicht des Unternehmens, die vorläufige Insolvenz beim Amtsgericht anzumelden.
Damit soll Experten zufolge das Überleben der Firma zu ermöglicht werden. So könne der Insolvenzverwalter beispielsweise Zahlungsziele mit Lieferanten neu verhandeln. Der Vorgang bedeutet zunächst also nicht das Ende einer Firma.