Kommentar zum Wahlrecht: Genau darum gehts

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Das Bremer Wahlrecht hat einige Tücken – wie sich jetzt wieder zeigt. Es hat aber auch viele Vorteile und sollte deshalb nicht angetastet werden.

Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe hat nicht Unrecht: Der Bürgerschaft gehört ein sinkender Anteil an Frauen an – keine gute Entwicklung. Die Ursache liege im Personenwahlrecht. Nicht nur in diesem Fall. Alles, was zentral gesteuert werden könnte, wird vom Wahlrecht „ausgehebelt“.

So können die Parteiführungen die  Listen nur noch zum Teil bestimmen, und Kandidaten werden von „unten“ nach „oben“ gewählt, die ordentlich persönliche Wahlwerbung gemacht haben. Das ist nicht immer gut.

Doch Bremen hat sich für dieses Wahlrecht entschieden. Es ist einfacher als andere Versionen (in Hamburg etwa hat jeder Wähler zehn Stimmen). Und es ist demokratischer als die einfache alte „Liste“.

Genau darum gehts: Den Wählern darf man nicht vorschreiben, wie sie sich entscheiden sollen. Am Wahlrecht sollte man (noch) nicht drehen. Erst müssen alle Möglichkeiten, um die Probleme dieser Wahl zu verbessern, wie die Wahlbeteiligung und der Anteil von Frauen, ausgeschöpft werden.

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