Umzu: Hund stirbt nach Beißattacke

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Die Osterholz-Scharmbecker Hundebesitzerin ist nach wie vor schockiert: Ihr Zwergpinscher war an Pfingstsonntag von einem Bernhardiner angefallen und tot gebissen worden. Die Polizei ermittelt nicht, weil bei einer Sachbeschädigung ein Vorsatz vorliegen müsse. Das zuständige Ordnungsamt könnte dem Halter des beißenden Hundes Auflagen vorschreiben.


 „Das war wie ein Alptraum“, sagt die Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte. Wie so oft ging sie am Pfingstsonnabend mit ihren zwei Hunden beim Klärwerk in Lintel spazieren. An der Leine führte sie ihre Mischlingshündin „Betty“ und die zehnjährige Zwerpinscherhündin „Mascha“.

Am Parkplatz sah sie einen silbernen Van stehen, die Heckklappe war geöffnet, ein Pärchen stand dort, im Auto zwei große Hunde, wie sich später herausstellte, etwa elf Monate alte Bernhardinerrüden. Das Paar, beide um die 40 Jahre alt, war wohl abgelenkt, sie sprachen mit zwei Radfahrern, die angehalten hatten.

Bernhardiner überfällt Zwergpinscher

Und dann hörte die Osterholz-Scharmbecker Hundebesitzerin, wie jemand laut rief, „mach die Klappe runter“, aber es war schon zu spät. Einer der Hunde stürmte aus dem Auto, direkt auf ihre Hündinnen zu, schmiss die Mischlingshündin, die nach einer Verletzung auf nur drei Beinen unterwegs ist, in einen Graben. Alle Umstehenden begannen zu schreien, dem Hundebesitzer gelang es, seinen 60 bis 70 Kilo schweren Rüden zur Ordnung zu rufen. 

Dann aber stürzte der zweite Bernhardiner aus dem Auto, ebenfalls ohne Leine. „Der ging auf meine Mascha los , der hat sofort zugebissen.“ Ihre Hündin hatte sich auf den Rücken gelegt, ein Zeichen, sich zu ergeben. Doch der Rüde ließ nicht von „Mascha“ ab, riss ihr die ganze Bauchdecke auf, Mascha war wohl sofort tot. „Ich war entsetzt und bin es noch immer.“ „Maschas“ Frauchen und der Besitzer des Bernhardiners fuhren sofort zu einem Tierarzt, aber der konnte die Hündin nicht mehr retten.

Schadenersatz durch Geld nicht möglich


Das Paar mit den zwei Bernhardinern bot dann an, den Schaden wieder gut zu machen. „Aber wie soll das gehen, ‚Mascha‘ war doch wie ein Kind im Haus, da ist mir doch nicht mit Geld geholfen.“ Die Osterholz-Scharmbeckerin wandte sich an die Polizei. „Wir haben die Anzeige aufgenommen“, bestätigt Polizeisprecher Jürgen Menzel auf Nachfrage unserer Redaktion.

Er bestätigte aber auch, dass der „schlimme Vorfall“ keine Strafverfolgung nach sich ziehen werde. Denn: Ein Hund sei rechtlich eine Sache und einer möglichen Sachbeschädigung gehe die Polizei nur nach, wenn sie vorsätzlich geschehen sei. Nach seinen Erkenntnissen habe ein solcher Vorsatz aber nicht vorgelegen. Da die Halter der Bernhardiner aus Hagen stammen, werde man allerdings der dortigen Gemeindeverwaltung eine Benachrichtigung über den Vorfall zukommen lassen.

Ordnungsamt kann Auflagen vorschreiben

Die Halterin des getöteten Zwergpinschers wandte sich auch ans Veterinäramt im Kreishaus. „Der aktuelle Vorfall wird bereits vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven bearbeitet, da der in der Rede stehende Hund dort gehalten wird“, so Kreishaussprecherin Jana Lindemann auf Nachfrage unserer Zeitung.

Den Hundehaltern drohe unter Umständen, dass ihre Hunde als „gefährlich“ eingestuft werden, mit der Folge, dass das Halten dann einem Erlaubnisvorbehalt nach dem Niedersächsischen Hundegesetz unterliegt. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis werde die Zuverlässigkeit und Eignung der Halter geprüft, ein entsprechender Sachkundenachweis sei zu erbringen und es müsse ein Wesenstest des Tieres erfolgen.

Im Landkreis Osterholz gebe es jährlich rund 40 bis 50 gemeldete Vorfälle mit Hunden. „Dazu zählen nicht nur Beißvorfälle, sondern auch Verbellen oder Anspringen“, so Lindemann.

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