Die Osterholz-Scharmbecker Hundebesitzerin ist nach wie vor schockiert: Ihr Zwergpinscher war an Pfingstsonntag von einem Bernhardiner angefallen und tot gebissen worden. Die Polizei ermittelt nicht, weil bei einer Sachbeschädigung ein Vorsatz vorliegen müsse. Das zuständige Ordnungsamt könnte dem Halter des beißenden Hundes Auflagen vorschreiben.
„Das war wie ein Alptraum“, sagt die Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte. Wie so oft ging sie am Pfingstsonnabend mit ihren zwei Hunden beim Klärwerk in Lintel spazieren. An der Leine führte sie ihre Mischlingshündin „Betty“ und die zehnjährige Zwerpinscherhündin „Mascha“.
Bernhardiner überfällt Zwergpinscher
Dann aber stürzte der zweite Bernhardiner aus dem Auto, ebenfalls ohne Leine. „Der ging auf meine Mascha los , der hat sofort zugebissen.“ Ihre Hündin hatte sich auf den Rücken gelegt, ein Zeichen, sich zu ergeben. Doch der Rüde ließ nicht von „Mascha“ ab, riss ihr die ganze Bauchdecke auf, Mascha war wohl sofort tot. „Ich war entsetzt und bin es noch immer.“ „Maschas“ Frauchen und der Besitzer des Bernhardiners fuhren sofort zu einem Tierarzt, aber der konnte die Hündin nicht mehr retten.
Schadenersatz durch Geld nicht möglich
Das Paar mit den zwei Bernhardinern bot dann an, den Schaden wieder gut zu machen. „Aber wie soll das gehen, ‚Mascha‘ war doch wie ein Kind im Haus, da ist mir doch nicht mit Geld geholfen.“ Die Osterholz-Scharmbeckerin wandte sich an die Polizei. „Wir haben die Anzeige aufgenommen“, bestätigt Polizeisprecher Jürgen Menzel auf Nachfrage unserer Redaktion.
Ordnungsamt kann Auflagen vorschreiben
Die Halterin des getöteten Zwergpinschers wandte sich auch ans Veterinäramt im Kreishaus. „Der aktuelle Vorfall wird bereits vom Ordnungsamt des Landkreises Cuxhaven bearbeitet, da der in der Rede stehende Hund dort gehalten wird“, so Kreishaussprecherin Jana Lindemann auf Nachfrage unserer Zeitung.
Den Hundehaltern drohe unter Umständen, dass ihre Hunde als „gefährlich“ eingestuft werden, mit der Folge, dass das Halten dann einem Erlaubnisvorbehalt nach dem Niedersächsischen Hundegesetz unterliegt. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis werde die Zuverlässigkeit und Eignung der Halter geprüft, ein entsprechender Sachkundenachweis sei zu erbringen und es müsse ein Wesenstest des Tieres erfolgen.
Im Landkreis Osterholz gebe es jährlich rund 40 bis 50 gemeldete Vorfälle mit Hunden. „Dazu zählen nicht nur Beißvorfälle, sondern auch Verbellen oder Anspringen“, so Lindemann.