Bestialischer Mord: Verurteilung zu lebenslänglicher Haft

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Zu Beginn des Prozesses im vergangenen Februar:
Thomas W. (M.)betritt den Gerichtssaal
in Handschellen. Foto: hh

Richterin Barbara Lätzel sprach das Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes. Am heutigen Donnerstag, 25. Juni, wurde der Bremerhavener Thomas W. vor dem Landgericht Bremen wegen der bestialischen Tötung seiner Nachbarin verurteilt. Damit wurde ein vorausgegangener, vom Bundesgerichtshof kassierter Richterspruch, nach dem W.  elf Jahre wegen Totschlags bekommen hatte, revidiert.

Der gelernte Fleischer W. hatte die damals 66-Jährige Gisela L. am 1. Februar 2013 getötet, indem er ihr unter anderem 2,5 Meter Darm bei lebendigem Leibe durch den Anus aus dem Körper gerissen hatte. Anschließend drapierte er das längste Stück ähnlich einer „Kette“ um den Hals des Opfers.

In ihrer Begründung sah Lätzel als Mordmerkmal „sonstige, niedere Beweggründe“ für gegeben. Eine Geisteskrankheit habe sich hingegen nicht nachweisen lassen. Unter anderem, weil W. sein Schweigen zur Tat während des gesamten Prozesses nicht gebrochen hatte.

Selbstmordversuch in Haft

Die Richterin wandte sich nach der Urteilsverkündung an W. und betonte, dass seine Tat unermessliches Leid über die Familie des Opfers gebracht habe. Sein Selbstmordversuch in Haft sei Zeichen dafür, dass ihm das selbst bewusst sei. Schließlich appellierte sie an W., sein Schweigen zu brechen und sich einem Therapeuten anzuvertrauen.

W. hat eine Woche die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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