Ein Jahr auf Bewährung für die Fluchtfahrerin beim Juwelierraub

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Am Bremer Landgericht wurde der Juwelierraub aufgerollt

Milde Strafe für die Fluchtfahrerin beim Raub auf einen Juwelier in der Lloydpassage: Das Landgericht verurteilte Anna M. gestern zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Als Anna M. am späten Nachmittag des 20. Mai einen Bekannten ihres Verlobten und dessen Freund von Stuhr in die Bremer Innenstadt chauffierte, ahnte sie, dass die beiden ein krummes Ding drehen wollten.

Und in der Tat: Mit gezückten Schreckschusspistolen bedrohten Lukasz J. und sein Helfer die Besitzering und eine Angestellte in einem Juwelier-Geschäft in der Lloyd-Passage und erbeuteten Schmuck in Wert von 50.000 Euro, den sie in eine rote Plastiktüte schmissen.

Vieles ging sogar daneben und wurde auf dem Boden zurückgelassen. Die Ladeninhaberin: „Die zwei machten einen konfusen Eindruck. Ich hatte nicht das Gefühl, dass es Profis sind.“ Anschließend liefen die beiden Täter zurück zum geparkten BMW,  in dem Anna M. wartete und fuhren davon.

Der Wagen wurde gestoppt, die drei Täter festgenommen

Da die Tat und die anschließende Flucht von Zeugen beobachtet worden war, konnte die Polizei das Auto kurze Zeit später auf der B75 stoppen und die drei festnehmen.

Der Tatverlauf wurde am Verhandlungstag noch einmal detailliert nachvollzogen. Die Polizeibeamtin, die M. festnahm, erinnerte sich: „Sie wirkte mit der Situation völlig überfordert.“ Gegen die beiden männlichen Täter wird in separaten Verfahren verhandelt, der Prozess gegen die 26-Jährige wurde so schnell angesetzt, da sie in der elften Woche schwanger ist.

Gestern äußerte sich die Angeklagte zum ersten Mal selbst zum Tatgeschehen und machte auch genauere Angaben zu ihrem Werdegang.  Nachdem sie 2009 in Polen das Abitur gemacht hatte, arbeitete sie einige Jahre in einer Näherei, bevor sie als Erntehelferin nach Frankreich und Holland ging.

„Es war Liebe auf den ersten Blick“

Dort lernte sie ihren jetzigen Verlobten kennen und zog zu ihm nach Stuhr: „Es war Liebe auf den ersten Blick.“ Vor einiger Zeit zog dann ein Bekannter ihres Freundes bei ihnen ein: Lukasz J. Sie berichtete, dass er sie zur Fahrt gedrängt hätte. Sie wäre vorher noch nie in Bremen gewesen. Außerdem täte ihr das ganze Geschehen furchtbar leid, sie entschuldigte sie sich mehrfach bei den Geschädigten.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand die Frage im Raum, ob M. wegen einer Mittäterschaft zu verurteilen sei, wie es der Staatsanwalt forderte. In dem Fall wäre eine Mindesfreiheitsstrafe von zwei Jahren vorgesehen.

Oder ob es sich nur um Beihilfe handelte, wie die Verteidigung vorbrachte. Das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Thorsten Prange folgte den Ausführungen von Verteidiger Axel Himmelmann und verurteilte Anna M.wegen Beihilfe zum Raub zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

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