Waffe statt Taser: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

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Bei einem SEK-Einsatz kam es zu der
folgenschwerenVerwechselung (Foto: WR)

Ein Bremer Polizist, der sein Elektroschockgerät mit seiner Pistole verwechselte und damit einen Lebensmüden schwer verletzte, muss laut Medienberichten nicht wegen fahrlässiger „Körperverletzung im Amt“ vor Gericht.


Das Verfahren gegen den Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) wurde eingestellt, wie die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Freitagsausgabe berichtet. Die Beamten hatten 2014 den mit einem Messer ausgerüsteten 33-Jährigen vom angedrohten Selbstmord abhalten wollen.

Der Beamte habe vor dem Zugriff einen Taser in die rechte Hosentasche gesteckt und das Gerät am Griff festgehalten, zitiert die FR die Bremer Staatsanwaltschaft. Ein Jahr lang war dort geprüft worden, ob der Beamte fahrlässig gehandelt habe.

Kurz vor dem Einsatzbefehl sei ihm ein Ohrstöpsel heruntergefallen, der ihn vor dem geplanten Knallkörpereinsatz beim Zugriff schützen sollte. Als er den Stöpsel zurück ins Ohr gesteckt habe, sei das Einsatzsignal gekommen, und er habe automatisch zur Pistole statt zum Taser gegriffen.

Das sei ihm strafrechtlich nicht vorzuwerfen, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft weiter, denn laut einem Sachverständigengutachten sei das Ergreifen der Pistole beim Einsatzsignal ein „antrainierter, automatisierter Handlungsablauf, der nicht willentlich zu steuern sei“. Radio Bremen berichtet, dass der Verletzte inzwischen wieder genesen sei. 

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