Flugverbot über Bremer Gefängnis

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Über der JVA Oslebshausen darf nicht
 mehr privat geflogen werden. Foto: (WR)
Dem Drogenschmuggel aus der Luft wird ein Ende gesetzt: Der Bremer Senat hat ein Flugverbot von Drohnen und Privatflügen über dem Gefängnis beschlossen.

Am Dienstag ist der Gesetzesentwurf im Senat verabschiedet und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet worden. Die sollen jetzt den Beschluss fassen. 

Flüge über Gefängnis werden jetzt bestraft

In der Vergangenheit sind mit Drohnen zwei Mal Drogen in das Gefängnis geschmuggelt worden. Um das zu vermeiden, ist das Flugverbot direkt über der Justizvollzugsanstalt und im deren Umkreis von 100 Metern beschlossen worden. 

Verstöße gegen das Verbot gelten jetzt als Ordnungswidrigkeit. Sie können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Bremen ist das erste Bundesland mit einem solchen Flugverbot.

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