Bremer Behörde schickt Post an einen Toten

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Das Schreiben des Jobcenters an den Verstorbenen (Foto: WR)

Das Jobcenter Bremen versuchte, einen Verstorbenen darüber in Kenntnis zu setzen, dass er aufgrund seines Ablebens „vorläufig keine Zahlungen“ mehr erhalten werde. Nach einer Prüfung des Sachverhalts informiere man ihn „gesondert“.

Menschen, die behaupten, mit gestorbenen Personen Kontakt aufnehmen zu können, gibt es immer wieder, werden aber in der Regel nicht allzu ernst genommen. Am Wenigsten vermutet man diese wohl hinter dem Schreibtisch einer Amtsstube. Doch auch dort gibt es sie.

„Sie sind verstorben“

So schrieb ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen jüngst dem kürzlich verstorbenen Bremer Philipp X.* und wies ihn darauf hin, dass „Ihre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…) vorläufig ganz eingestellt werden.“ Die Begründung des Sachbearbeiters: „Nach einer mir vorliegenden Mitteilung sind Sie verstorben.“

Am Ende des Schreibens dokumentiert der Jobcenter-Mitarbeiter seine Sorgfalt: „Die vorläufig eingestellten Zahlungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Beschied, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.“

Toter soll Formular ausfüllen

Über das Ergebnis dieser Prüfung werde der Verstorbene „Gesondert informiert“. Im Anschluss daran wird der Tote gebeten, anzukreuzen, „ob der Sachverhalt zutrifft, er sich zu dem Sachverhalt nicht oder schriftlich, gegebenenfalls auf einem gesonderten Blatt, äußern will“.

Philipp X.’ Mutter Linda* ist fassungslos: „Ich war wirklich schockiert, als ich diesen Brief bekommen habe.“

Jobbcenter bedauert Fehler

Wie es zu diesem Schreiben kommen konnte, ist laut Jobcenter-Sprecher Christian Ludwig nicht mehr genau nachvollziehbar: „Uns ist in diesem Einzelfall ein Fehler unterlaufen, den wir sehr bedauern. Wir werden uns bei den Angehörigen entschuldigen.“
*(Namen der Redaktion bekannt)

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