Türsteher, die Discogäste wegen ihrer ethnischen Herkunft an der Tür abweisen, könnten Clubbetreiber bald teuer zu stehen kommen. SPD und Grüne wollen einen „Anti-Diskriminierungs-Paragrafen“ ins Gaststättengesetz einfügen.
Wer ausländisch aussieht, kann es an Discotüren schwer haben. SPD-Bürgerschaftsabgeordneter Sükrü Senkal kann ein Lied davon singen. „Nur für Deutsche“ – das hat er selbst mehr als einmal zu hören bekommen, wenn er mit Freunden feiern gehen wollte.
„Ich habe meinen deutschen Personalausweis gezeigt und dann hieß es plötzlich: Nur mit Clubausweis.“ Und den gebe es nur für Stammgäste. Senkal ist überzeugt, dass sich diese Situationen auch heute noch regelmäßig abspielen.
Das glaubt auch Sülmez Dogan (Grüne). Sie kann sich ebenfalls an Situationen erinnern, in denen sie von Türstehern weggeschickt wurde. „Man fühlt sich als wäre man kriminell. Das ist entwürdigend“, sagt sie. Deshalb hat sie den Gesetzesänderungsantrag auf den Weg gebracht.
Bußgeld bis 5.000 Euro und Konzessionsentzug drohen
SPD und Grüne in Bremen wollen das Gaststättengesetz um einen „Anti-Diskriminierungs-Paragrafen erweitern. Wer Personen bei der Einlasskontrolle oder beim Aufenthalt in einer Disco wegen seiner ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt, würde demnach künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen. Die Folgen: Ein Bußgeld bis 5.000 Euro und bei mehrfachen Verstößen sogar in letzter Konsequenz der Entzug der Gewerbeerlaubnis. In Niedersachsen gibt es einen ähnlichen Vorschlag, über den das Kabinett bereits am nächsten Dienstag entscheidet.
„Ich kann darüber nur mit dem Kopf schütteln“, sagt Thomas Schlüter, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). „Unsere Wirte sind offen“, betont er. Einschlägige Beschwerden von abgewiesenen Discogästen seien ihm nicht bekannt. „Außerdem gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schon heute Möglichkeiten, sich zu wehren.“
Bremer CDU hält zusätzliche Regelung für überflüssig
So sieht es auch Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU. „Ein zusätzliches Gesetz ist aus meiner Sicht nicht erforderlich.“ Er spricht sich stattdessen eine bessere Informationspolitik in Sachen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aus.
„Viele wissen gar nicht, dass sie bei der Polizei Anzeige erstatten können, wenn sie sich diskriminiert fühlen“, sagt er. Die Beamten würden in diesen Fällen immer auch eine Mitteilung an die Gaststättenabteilung des Stadtamts schicken. „Wenn das häufiger vorkommt, müssen sich die Betreiber ohnehin erklären.“
Rechtsanwalt: „Bußgeld ist ein weiteres Sanktionsinstrument“
Rechtsanwalt Detlef Driever sieht in der von Rot-Grün vorgeschlagenen Gaststättengesetz-Änderung jedoch durchaus einen praktischen Nutzen. Beschwerden wegen Diskriminierungen an der Discotür könnten zwar auch bisher im Extremfall dazu führen, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stehe und dieser seine Konzession verliere.
„Aber das ist eben die ultima ratio, das äußerste Mittel“, erklärt er. Mit einer Änderung im Gaststättengesetz stehe dann aber mit dem Bußgeld ein weiteres Sanktionsinstrument zur Verfügung, das deutlich niedrigschwelliger ist. „Außerdem könnte die Behörde von sich aus ermitteln. Ich halte den Vorschlag für gar nicht so abwegig.“ Allerdings gibt Driever auch zu bedenken: „Es wird Beweisprobleme geben.“