Mehr Rente heißt für einige Pensionäre: weniger Bares

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Manchen Bremer Rentner trifft die Rentenerhöhung hart: Sie haben zu Monatsbeginn weniger Geld zur Verfügung. Während das Sozialressort bislang von einem Irrtum sprach, verweist es nun auf das Bundesrecht.

Jedes Mal, wenn die Rente erhöht wird, müssen einige der Ruheständler, die aufstocken, ihre wenigen Euros zweimal umdrehen. Grund: Der Betrag, um den die Rente ansteigt, wird von der Grundsicherung abgezogen. Auf den ersten Blick ein Nullsummenspiel.

Doch: Einige Aufstocker-Rentner erhalten zu Monatsbeginn die gekürzte Grundsicherung vom Amt für Soziale Dienste und die erhöhte Rente erst am Ende desselben Monats. Deshalb haben die Betroffenen im Monat der Erhöhung über vier Wochen weniger Geld zur Verfügung.

Auf den Betrag können sie nicht verzichten

Clara B. (Name von der Redaktion geändert) aus Utbremen muss beispielsweise mit 10,27 Euro weniger auskommen: „Bei dem Bisschen, was ich nach Abzug aller Kosten zur Verfügung habe, kann ich auf diesen Betrag, der mir mehrere Mahlzeiten ermöglicht, nicht verzichten.“

Der Weser Report berichtete vor einem Jahr über einen ähnlichen Fall. Damals hieß es seitens des Sozialressorts, dass ein Sachbearbeiter die Regeln des Sozialgesetzbuchs irrtümlich falsch ausgelegt habe. Dem Widerspruch der Betroffenen wurde stattgegeben, das Geld nachgezahlt.

„Umstände zumutbar“

Doch jetzt pocht das Ressort auf das Bundesgesetz. Sprecher Dr. Bernd Schneider: „Die Regeln des Gesetzbuches stehen nicht zur Diskussion. Entscheidend ist, dass das Geld innerhalb eines Monats gezahlt wird und das ist der Fall.“ Zudem seien die Umstände im Erhöhungsmonat zumutbar.

Wie es zu der ersten Einschätzung kam, konnte Schneider nicht mehr rekonstruieren. Hinsichtlich des stattgegeben Widerspruchs und der erfolgten Nachzahlung sagte Schneider, dass „auch in der Widerspruchsabteilung Fehler gemacht werden“.

„Geld zurücklegen ist nicht drin“

Kritik kommt vom Paritätischen Bremen. Sprecherin Anke Teebken: „Grundsicherung oder Hartz IV sind zwar Geld, aber nicht genug. Bei den Betroffenen sind derartige Kleinstbeträge von großer Bedeutung. Selbst wenn man um die Umstände im Umstellungsmonat weiß, etwas zurück zu legen ist praktisch nicht drin.“

Teebken empfiehlt, etwaige unabhängige Beratungsstellen um Unterstützung zu bitten. Das Einlegen eines Widerspruchs sei vier Wochen, das Stellen eines Überprüfungsantrags bis zu einem Jahr möglich.
Clara B. hat, auch ohne Aussicht auf Erfolg, Widerspruch eingelegt.

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