Das Landgericht in Verden. (Foto: av) |
Im Zuge eines Familiendramas in Thedinghausen stehen seit heute ein 50-Jähriger und seine 18-jährige Tochter vor Gericht. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen an ihrer Ehefrau beziehungsweise Mutter vorgeworfen.
Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zufolge starb die 49-Jährige zwischen dem 17. und dem 18. März dieses Jahres. Sie sei seit langem alkoholabhängig gewesen. Bereits einige Wochen vor ihrem Tod soll sie sich bei einem Sturz die Hüfte gebrochen haben.
Bis zuletzt habe sie hilflos auf einem Sofa im Wohnzimmer der Wohnung der Familie gelegen, die sich im Obergeschoss eines Zweifamilienhauses in Thedinghausen befand.
Tat aus „Hass und Rache“
Die beiden Angeklagten sollen weder einen Arzt gerufen, noch ihre Mutter und Ehefrau hinreichend versorgt haben. Sie soll unter ihren Augen verhungert und verdurstet sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide die Frau „aus Hass und Rache haben sterben lassen, weil diese sich wegen ihrer Alkoholabhängigkeit in den Jahren zuvor nicht um die Familie gekümmert habe“; so heißt es in der Anklageschrift.
Untermauert wird dieser Vorwurf mit dem entsetzlichen Ablauf, die die Ereignisse in der Wohnung bis zum Tod der Frau genommen haben müssen. Die 49-Jährige müsse hilflos und unter starken Schmerzen leidend auf dem Sofa gelegen haben – einen Raum, den alle täglich gemeinsam genutzt hätten.
Zuletzt soll die Verstorbene bis auf 26 Kilogramm Körpergewicht abgemagert gewesen sein. Ihr Körper habe große offene Stellen durch das Wundliegen aufgewiesen.
Urteil „lebenslänglich“ möglich
Das Verfahren beim Landgericht Verden wird vor der Jugendstrafkammer verhandelt, weil die Tochter zum Zeitpunkt der Tat noch 17-jährig war. Ihrem Vater droht eine lebenslange Haftstrafe, eine Freiheitsstrafe für die Tochter könnte geringer ausfallen. Sie befinden sich bereits in Untersuchungshaft.
Beide Angeklagten äußerten sich am ersten Verhandlungstag nicht zu der Tat. Ihre Verteidigung wies den Mordvorwurf zurück. Das Landgericht hat bis 17. November sieben Fortsetzungstermine für die Verhandlung angesetzt.