Manche Grundschulen nehmen Kinder ohne Papiere nicht auf. Foto: WR |
Kinder ohne Aufenthaltspapiere werden in Deutschland häufig nicht beschult – und das obwohl jedes Kind laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung hat. „Viele Grundschulen wissen einfacht nicht, dass auch Kinder ohnen geklärten Status in die Schule gehen dürfen“, sagt Professor Yasemin Karakasoglu von der Universität Bremen. Sie hat die Studie durchgeführt. Auch in der Hansestadt waren Schulleitungen unischer.
Insgesamt 100 Grundschulen hat Karakasoglu, Konrektorin für Internationalität und Diversität an der Universität Bremen, gemeinsam mit ihren Kolleginnen Dr. Dita Vogel und Barbara Funck, in Deutschland befragt. „Meine Kollegin ist Spezialistin für das Thema „Illegalität“ und sie hat berichtet, dass die Beschulung von Kindern mitunter ein Problem ist. Deswegen haben wir die Studie gemacht“, erklärt Yasemin Karakasoglu.
Alle Kinder haben ein Recht auf Schule
Das Ergebnis ist überraschend: 62 Prozent aller Grundschulen sahen keine Möglichkeit, Kinder ohne Aufenthaltspapiere zu beschulen. „Das nimmt das von der UN-Kinderrechtskonvention festgelegte Recht auf Beschulung. In Deutschland gilt: Kinder müssen beschult werden. 2011 gab es eine Änderung im Aufenthaltsrecht, demnach müssen Schulen den Aufenthaltstatus gegenüber anderen Behörden nicht offenlegen. Das war vorher anders. Viele Schulen wissen das aber nicht“, erklärt Karakasoglu.
Mit anderen Worten: Weil die Grundschulen nicht wissen, dass der aufenthaltsrechtliche Status eines Kindes keine Rolle bei der Frage der Beschulung spielt, bleiben die Kleinen auf der Strecke. Deswegen schreibt die Professorin in ihrer Studie: „Wir fordern, dass die Bildungsbehörden regelmäßig diese Informationen an die Schulen weiterleiten.“
Bildungsbehörde informiert Schulen
In Bremen haben die Wissenschaftlerinnen fünf Grundschulen befragt. „Eine Schule hat kein Problem gesehen, Kinder ohne Aufenthaltspapiere zu beschulen, zwei waren nicht bereit, diese Kinder aufzunehmen, und zwei weitere haben erst mal in der Bildungsbehörde angerufen“, sagt Karakasoglu. Nachdem die Behörde grünes Licht für eine Beschulung gegeben hätte, seien diese Grundschulen dann auf zu einer Aufnahme bereit gewesen.
Anette Kemp, Sprecherin der Bildungsbehörde stellt klar: „Alle Kinder sind schulpflichtig und werden in Bremen beschult. Wir haben Rundmails mit entsprechenden Informationen an die Schulen geschickt.“ Wenn die Kinder gemeldet seien, sei ihre Papierlosigkeit auch kein Thema für die Schulen.