Im Rahmen des Nordderbys hat Valentin S. sich geprügelt. Foto: WR |
Der linke Ultra Valentin S. ist wieder auf freiem Fuß – zumindest so lange, bis er verurteilt wird. Das Landgericht Bremen hat seinen Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hält diesefür nicht geeignet und will gegen die Entscheidung des Landgerichts mit Rechtsmitteln vorgehen.
Valentin S. sind mehrere Gewaltdelikte im Umfeld des Nordderbys zwischen Werder Bremen und dem HSV vorgeworfen worden. Deshalb hat er bis Donnerstag in Untersuchungshaft gesesse0n. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft ist Valentin S. kein unbeschriebenes Blatt und hat auch neben der Prügelei im April, Gewalt angewendet. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil der Bremer Justiz vorgeworfen wurde, sie sei auf dem rechten Auge blind.
Gegen Auflagen auf freiem Fuß
Am Donnerstag hat das Landgericht Bremen jetzt die Untersuchungshaft außer Vollzug gesetzt. Das heißt, Valentin S. sitzt nicht länger im Gefängnis. Damit eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann, hat das Landgericht die Vollzugsaussetzung an Auflagen gebunden: Valentin S. muss wieder zu seinen Eltern ziehen, sich regelmäßig bei der Polizei melden und an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen. 30 Minuten vor und nach einem Werder-Heimspiel muss sich der Ultra auf dem Polizeirevier melden, bei Auswärtsspielen muss er dort auch in der Halbzeit vorstellig werden. Außerdem darf er sich dem Stadion nicht nähern.
Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein
Frank Passade, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, hält diese Auflagen für ungeeignet. „Die Wiederholungsgefahr ist trotzdem gegeben“, sagt er. Valentin S. könne ja auch woanders als am Stadion gewalttätig werden.Das Oberlandesgericht solle dann zeitnah entscheiden, ob Valentin S. weiter außerhalb des Gefängnisses leben darf, oder zurück in Haft muss.