Messerstecher wegen Totschlags seiner Freundin vor Gericht

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Das Landgericht in Bremen (Foto: WR)

51 Mal soll er seiner Freundin mit einem Messer in den Oberköper, Hals und Rücken gestochen haben. Seine ehemalige Freundin Gabi M. ist noch am Tatort gestorben. Die Hauptverhandlung gegen Lamin D. ist am Freitag am Bremer Landgericht eröffnet worden. Er ist wegen Totschlags angeklagt.

Die Stimmung im Gerichtssaal am Freitag war unruhig – der Angeklagte war auf Hilfe eines Dolmetschers angewiesen, immer wieder gab es Verständnisschwierigkeiten. Auch Unverständnis vom Richter ob vieler angeblicher Gedächntislücken des Angeklagten trugen zu einer insgesamt unbehaglichen Stimmung bei.

 

51 tödliche Messerstiche unter Alkoholeinfluss

 

Der Angeklagte gab an, sich an die Tat und auch viele Situationen danach nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor, Gabi M. am 17. Mai 2015 gegen 15.13 Uhr  mit einem 20 Zentimeter langen Messer 51 Mal in Oberkörper, Hals und Gesicht gestochen zu haben. Dabei habe er Herz und Lunge zerstochen, sodass Gabi M. noch am Tatort gestorben sei. Zur Tat soll Lamin D. alkoholisiert gewesen sein, der Bluttest gegen 19 Uhr soll 2,5 Promille ergeben haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Lamin D. bei seiner Tat den Tod seines Opfers in Kauf genommen habe. Er  ist wegen einer verminderten Schuldfähigkeit des Totschlags angeklagt, ohne Mörder zu sein. Die Staatsanwaltschaft geht von einer verminderten Fähigkeit des Unrechtsempfindens in Verbindung mit einer Persönlichkeitsstörung aus.

 

Opfer und Täter waren Liebespaar

Der Hintergrund der Tat ist schwer durchschaubar, das machte die erste Anhörung des Angeklagten am Freitag deutlich. Warum Lamin D., Asylbewerber von der Elfenbeinküste, seine ehemalige Freundin erstochen hat, kann er nach eigenen Angaben nicht mehr sagen. Seit 2002 lebt er in Deutschland, zunächst in Hamburg, dann in Loxstedt. Im Jahr 2009 lernte er sein späteres Opfer, Gabi M. kennen, aus den beiden wurde ein Paar. Lamin D. gibt an, eine problemlose Beziehung mit Gabi M. geführt zu haben.

Sein übermäßiger Alkoholgenuss soll ihr zwar Sorge bereitet haben, aber es hätte sie nicht gestört. Die beiden hätten auch über eine Hochzeit nachgedacht, weil er aber nicht die nötigen Papiere aus seinem Heimatland bekommen konnte, hätten sie diesen Plan wieder verworfen. Gabi M. und er hätten gemeinsam Geld für Ausflüge gespart, ab und zu hätte er ihr welches geliehen oder ihr Geschenke gekauft. Glaubt man Lamin D., führten Gabi M. und er eine Beziehung ohne Probleme, in denen Geld und Alkoholsucht aber häufig Thema waren.

Freundin soll Angeklagten Geld geschuldet haben

Das Gericht zeigte sich skeptisch ob dieser Aussagen. Zeugen berichteten Richter und Polizei, dass die Beziehung der Beiden wegen des Alkoholkonsums des Angeklagten am Ende gewesen ist. Gabi M. ist im November 2014 aus Bremerhaven nach Bremen umgezogen, ohne Lamin D. Dieser konnte dem Gericht wenig Einzelheiten zum Leben von Gabi D. mitteilen – zumindest sagt er das in der Gerichtsverhandlung. Er wusste weder, wo sie arbeitet, noch wie ihre Küche aussieht, in der sich Messer, die der Tatwaffe ähnlich waren, befunden haben sollten. Auch, ob Gabi M. Geldsorgen hatte, konnte er dem Gericht nicht mitteilen. Das geht aber davon aus, dass Lamin D. seiner Freundin 250 Euro geliehen und diese am Tattag lautstark vor dem Haus zurückgefordert haben soll.

Erinnerungslücken erschweren Anhörung

Während der gesamten Verhandlung wirkte der Angeklagte teilnahmslos und leicht apathisch, erst als man ihn direkt mit den Tatvorwürfen konfrontiert hat, fing er an zu weinen. Lamin D. sagte dem Gericht, dass er sich in der Verantwortung für die Tat sehe, die ihm jetzt „unheimlich Leid“ tut. Was genau passiert ist, wusste er nicht mehr. Seine Erklärung: Alkohol. Insgesamt wird sich der Prozess wohl länger hinziehen, drei weitere Verhandlungstage sind bereits angesetzt. Vor allem auch, weil der Angeklagte auf Grund seines Alkoholkonsums Schwierigkeiten mit dem Gedächtnis und die Gutachterin ihm eine Persönlichkeitsstörung attestiert hat.

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