Wasdie Mietpreisbremse bringen soll. Foto: WR |
Neumieter können ihren Vermieter ab sofort verklagen, wenn dieser mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Mietzins verlangt. Rot-Grün verspricht sich faire Mieten, doch die Kritik ist harsch.
„Das Gesetz stärkt den Mieter und gibt ihm ein Instrument, das er nutzen kann, wenn der Vermieter zu viel Geld für eine Wohnung verlangt“, sagt Stephanie Dehne, Verbraucherschutz-Expertin der SPD. Vermietern seien jetzt klare Grenzen gesetzt. „Sollte der Mieter feststellen, dass seine Miete zu hoch ist, kann er den Vermieter zunächst schriftlich unterrichten. Ist dieser nicht einsichtig, kann der Mieter vor Gericht gehen“, erklärt Dehne.
Auch Susanne Wendland, Sozialexpertin der Grünen lobt die neue Regelung ihrer Koalition: „Jetzt kann der Vermieter nicht mehr unangemessen hohe Preise verlangen.“ Sie plädiert aber für einen Ansprechpartner in der Baubehörde, der Mieter darüber informiert, wie sie von ihrem Recht Gebrauch machen können. Dem erteilt der Sprecher der Baubehörde, Jens Tittmann, eine klare Absage: „Dafür sind wir nicht zuständig. Wir schaffen mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen gegen Ausnutzung am Wohnungsmarkt. Alles andere ist Aufgabe des Zivilrechts.“
Linke bezweifelt günstigere Mieten
Grundsätzliche Kritik kommt von der Opposition. „In der jetzigen Form ist das ein passives Gesetz mit zu vielen Ausnahmen, das keine Sanktionen nach sich zieht“, sagt Doris Achelwilm, Sprecherin der Linken. Als Mieter müsse man klar wissen, welche Grenze die Miete nicht übersteigen dürfe. „Dazu muss der Senat eine umfassende Mieterberatung schaffen“, so Achelwilm. Sie bezweifelt zudem, dass die Mieten günstiger werden.
Die FDP glaubt nicht, dass die Mietpreisbremse funktioniert. „Es gibt etwa durch energetische Sanierungen die Möglichkeit, sich zu drücken“, sagt Magnus Buhlert. Der Vize-Landesvorsitzende sagt, die Bremse sei ein Investitionshemmnis für die Immobilienwirtschaft. „Wir brauchen in Bremen mehr Wohnungsbau, aber nicht so ein Gesetz.“
Mietspiegel gibt es in Bremen nach wie vor nicht
Für Kritiker stellt sich die Frage der Umsetzbarkeit in der Praxis, da es in Bremen keinen Mietspiegel gibt. „Der Mieter kann sich aber zum Beispiel beim Mieterbund, auf Datenbanken im Internet oder bei Nachbarn nach den Mietpreisen erkundigen“, entgegnet Dehne. Man wolle in Bremen keinen Mietspiegel, weil dieser in anderen Bundesländern dazu geführt habe, dass günstige Mieten nach oben angepasst worden seien und so das Gesamtniveau stieg.
Die Durchschnittsmiete beträgt in Bremen derzeit etwa 7,50 Euro. Die Mietpreisbremse gilt nur für Neuvermietung, jedoch nicht für frisch sanierte Objekte. Lesen Sie dazu auch unser Pro und Contra mit zwei Stimmen aus der Praxis:
Ist die Mietpreisbremse sinnvoll?
Kornelia Ahlring, Geschäftsführerin DMB Mieterverein Bremen. Foto: PV |
PRO
Die Mietpreisbremse ist am 1. Dezember als Verordnung zur Mietenbegrenzung in Kraft getreten. Sie ist sinnvoll, weil sie geeignet ist, einem starken Anstieg der Mieten von Bestandswohnungen entgegenzuwirken, indem die zulässige Miethöhe beim Abschluss neuer Mietverträge begrenzt wird. Einen Schutz vor einem Anstieg der Mieten über die ortsübliche Vergleichsmitte hinaus haben Mieter, abgesehen von den Vorschriften zum Mietwucher, bisher nur in bestehenden Mietverhältnissen durch die Kappungsgrenze gehabt, die Mieterhöhungen in Gemeinden ohne Wohnungsnot bis maximal 20 Prozent und in Gebieten mit Wohnungsnot bis maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erlaubt. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages darf die ortsübliche Vergleichsmiete im Regelfall nun nur noch um zehn Prozent überschritten werden. Nicht zu vergessen ist allerdings, dass die Mietpreisbremse allein nichts am Problem der Wohnungsknappheit ändert.
Contra
Bernd Richter, Geschäftsführer Haus und Grund Bremen. Foto: WR |
An der Situation, dass finanziell schlechter gestellte Wohnungssuchende schwer eine bezahlbare Wohnung in gefragten Stadtteilen finden, wird die nun in Kraft getretene Mietpreisbremse nichts ändern. Haus & Grund befürchtet, dass die Wohnungsknappheit eher noch zunehmen wird. Profitieren werden die „Gutbetuchten“, die sich durch die Mietpreisbremse noch größeren Wohnraum leisten können. Die verfassungsrechtlich bedenkliche Mietpreisbremse ist in Bremen praktisch auch nicht anwendbar, denn ohne einen qualifizierten Mietspiegel lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete kaum bestimmen. Haus & Grund fordert seit langem eine echte soziale Wohnungspolitik. Die staatlichen Ebenen sind dazu aufgerufen, die wohnungsrelevanten Steuern und Abgaben zu reduzieren und nicht weiter die Preisschraube in die falsche Richtung zu drehen. Auch die Baustandards, die die Baukosten weiter in die Höhe treiben, gehören auf den Prüfstand. Verlässliche Rahmenbedingungen sind nun einmal die Voraussetzung für langfristige Investitionen in den Wohnungsbau.