Mäurer muss Aussagen über Salafisten nicht zurücknehmen

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Klage gegen Ulrich Mäurer abgewiesen.
Foto: WR

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat eine Klage des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) gegen Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zurückgewiesen. Der Verein hatte versucht, Mäurers Aussagen, es handele sich bei den Muslimen dieser Moschee um Salafisten, zu unterbinden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht hat das IKZ gegen die Stadt Bremen, namentlich Innensenator Ulrich Mäurer geklagt. Das Zentrum wollte, dass Mäurer Aussagen einer Pressemitteilung vom März 2015 zurücknimmt. Der Innensenator hatte darin geschrieben, das IKZ „gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren Besucher friedlich ihrem Glauben nachgingen.“

Mäurer darf IKZ als „salafistisch“ bezeichnen

Zudem hatte er die Mitglieder des IKZ als Salafisten bezeichnet, welche „die Vollverschleierung der Frau propagieren, die Demokratie als System ablehnen, da nur Gott Gesetze erlassen könnte, und die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung ihrer Freiheitsrechte befürworten“.

Diese Aussagen wollte das IKZ so nicht stehen lassen und hat sich bei seiner Klage gegen Mäurer auf die Religions- und Meinungsfreiheit berufen. Das Gericht hat dem nicht stattgegeben.  Das IKZ könne von Mäurer nicht verlangen, sie nicht mehr als „salafistisch“ zu bezeichnen. Diese Beschreibung enthalte keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen. Zudem seien die Aussagen Mäurers, gegen die das IKZ vor Gericht vorgehen wollte, so gekürzt worden, dass sie nicht dem ursprünglichen Inhalt der Pressemitteilung entsprochen hätten.

Aussagen stützen sich auf Verfassungsschutz

Mäurers Aussagen sind aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts wahre Tatsachen, die er deshalb behaupten dürfe. Die wesentlichen Aussagen des Innensenators beruhten auf Verfassungsschutzberichten. Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung der Wiederholung einer amtlichen Äußerung setze voraus, dass diese rechtswidrig in subjektive Rechte des Betroffenen eingreife und die konkrete Gefahr ihrer Wiederholung drohe. Das sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Mäurer, der als Innensenator ein Amtsträger ist, müsse darauf achten, dass seine Aussagen den hoheitlichen Kompetenzrahmen wahren würden und dem Sachlichkeitsgebot, das Teil des Rechtsstaates ist, gerecht entsprächen. Werturteile müssten auf Tatsachen beruhen. Weil Mäurers Aussagen den Erkenntnissen des Verfassungschutzes entsprechen, habe er nicht gegen diese Prinzipien verstoßen.

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