Christian Weber, Bürgerschaftspräsident Foto: WR |
Ein kleiner Autounfall mit großen Folgen: Die Staatsanwaltschaft Bremen will die Immunität von Bürgerschaftspräsident Christian Weber aufheben. Der hatte ein Auto angefahren und seine Visitenkarte hinterlassen. Aber er hat nicht die Polizei informiert – die rief dann der Unfallgegner.
Christian Weber steht sichtlich unter Druck, als er am Donnerstagnachmittag die Lage in seinem Büro in der Bremischen Bürgerschaft erklären will. Er habe einen Fehler begangen, räumt er mit hochrotem Kopf ein, im Beisein seines Anwalts.
Als er seinen Dienstwagen ausparken wollte, rammte er mit dem Heck einen anderen Wagen. Der Mercedes traf auf einen BMW und beschädigte ihn leicht. Weber stieg aus, wartete nach eigenen Angaben einige Minuten, und als niemand kam, steckte er einen Zettel hinter den Scheibenwischer des Unfallfahrzeuges – und fuhr davon. Der Schaden an dem anderen Fahrzeug soll sich auf rund 5800 Euro belaufen.
„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“
Das war ein Fehler, denn es reicht nicht aus, seine Daten zu hinterlassen. Er hätte die Polizei informieren müssen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ lautet der Vorwurf, über den man, so Webers Anwalt, „rein formal nachdenken könnte“.
Doch bei Weber als Präsident der Bremischen Bürgerschaft muss die Immunität aufgehoben werden, bevor die Ermittlungen beginnen können. Damit wird aus der Bagatelle eine große Sache – formell müssen sich jetzt Webers Stellvertreter mit der Aufhebung der Immunität ihres Präsidenten befassen.
„Ich hätte auch die Polizei gerufen“
Er räumt den Fehler ein: „Ich komme aus einem Polizistenhaushalt, mein Vater war Polizist. Ich habe zwar gewartet, aber nicht so lange, wie ich hätte warten müssen.“ Dafür, dass der Fahrer des anderen Wagens die Polizei gerufen hat, hat Weber auch Verständnis: „Ich hätte auch die Polizei gerufen. Jeder will ja Rechtssicherheit haben.“ Nun muss der Präsident abwarten, ob ermittelt wird, und was die Ermittlungen ergeben.