Verladung des Fußes einer Windkraftanlage in Bremerhaven Foto: WR |
Am Mittwoch hat die vom BUND beauftragte Rechtsanwaltskanzlei beim Verwaltungsgericht Bremen Klage gegen den Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB) eingereicht.Die Umweltorganisation ist damit der Bitte von Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD), die Klage zu unterlassen, nicht nachgekommen.
Um die Frist zu wahren, haben die Anwälte des BUND die Klage am Mittwoch eingereicht. Der Umweltverband begründet seine Klage damit, dass er den Bau des Offshore-Terminals „zum ausschließlichen Umschlag von Offshore-Windkraftanlagen für nicht tragfähig“ hält. Der Bau soll in einem „europäischen Natura 2000-Schutzgebiet“ in Brackwasserwatt und Flachwasserzone der Wesermündung, die zugleich Teil des größten bremischen Naturschutzgebietes Luneplate sei, erfolgen.
Naturschutzmaßnahmen nicht ausreichend
Aus Sicht des BUND fehlt es dem Projekt Offshore-Terminal Bremerhaven an Bedarf und Alternativlosigkeit. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten auf Flächen durchgeführt werden, die bereits als solche für andere Projekte, wie etwa das Containerterminal III genutzt würden. „Der BUND hält es für nicht zulässig, dass für immer neue Eingriffe die Naturschutzmaßnahmen übereinander gestapelt werden“, heißt es in einer Mitteilung.
In den ersten Tagen des neuen Jahres beabsichtige der BUND mit der Vorhabenträgerin bremenports über die Verlängerung des freiwilligen Verzichts auf Baumaßnahmen, die in wertvolle Naturzonen eingreifen, zu sprechen. Aktuell habe bremenports zugesichert, im NSG Luneplate bis zum 18.01.16 keine weiteren Baumaßnahmen für den OTB durchzuführen.
Günthner kann Forderung nicht nachvollziehen
Der zuständige Wirtschaftssenator Martin Günthner hatte noch im Dezember an den BUND appelliert, die Klage nicht durchzuführen. „Ohne Offshore-Windernegie ist die Energiewende nicht möglich. Wer mehr Offshore will, muss Offshore-Energie günstiger machen. Auch dafür braucht es den OTB in Bremerhaven“, so Günthner. Die Forderung des BUND, Ausstiegspläne aus fossiler Energiegewinnung könne er sehr gut nachvollziehen. „Daher ist es mir völlig unverständlich, wie man gleichzeitig gegen den OTB klagen will, der ja für ambitionierte Ausstiegspläne zwingend erforderlich ist“, begründete Günthner seinen Appell.