Rauchmelder in vielen Ausführungen Foto: rauchmelder-lebensretter.de |
Die letzte Schonfrist, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, läuft ab: Ab Januar müssen auch in Bremen die Geräte angebracht sein, und zwar mindestens in Schlafräumen, Fluren und Kinderzimmern.
Die Bremische Landesbauordnung schreibt den Einbau der Rauchmelder vor, wie der Senat am Montag betont: Bis 31. Dezember 2015 ist noch Zeit, jede Wohnung damit auszurüsten. In der Pflicht sind die Eigentümer.
„Es müssen dann jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, fachgerecht montiert werden“, erläutert die Verwaltung. Die Melder müssen so eingebaut werden, dass „Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“. Weil das Thema ernst ist, gibt es sogar eine eigene DIN-Anwendungnorm 14676, in der die Standortwahl, Montage und Wartung festgelegt werden.
Mieter müssen die Funktion prüfen
Informationen zu den Geräten müssen außerdem den Mietern einer Wohnung übergeben werden. Denn während der Einbau der kleinen Geräte Sache des Eigentümers der Wohnung ist, ist im Fall von Mietwohnungen der Mieter verpflichtet. die Betriebsbereitschaft sicherzustellen – durch eine regelmäßige Funktionsüberprüfung.
Wer es als Wohnungseigetümer versäumt, die Geräte einzubauen, kann sich damit ein Problem einhandeln. Der Senat betont: „Falls Eigentümer der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern nicht nachkommen, ist die Bauaufsichtsbehörde berechtigt, ihr bekannt gewordene Verstöße mit einer Geldbuße zu ahnden.“ Informationen gibt es auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
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