Die Entscheidung des Oberlandgerichts sorgt für Kritik. Foto: pv |
Nach der erneuten Inhaftierung des linken Ultras Valentin S. haben sich Stimmen erhoben, die das Vorgehen von Gericht und Polizei heftig kritisieren. Valentin werde wie ein Triebtäter und mit besonderer Härte behandelt, sagt etwa Wilko Zicht von den Grünen. CDU und Polizei hingegen sind irritiert, dass „rechtsstaatliches Vorgehen“ öffentlich von Politikern in Frage gestellt wird.
Weil das Oberlandesgericht eine Wiederholungsgefahr bei dem linken Ultra Valentin S. nicht ausschließen kann, hat es den 21-Jährigen am Mittwoch wieder inhaftieren lassen. Sein Anwalt Horst Wesemann kritisierte daraufhin auf Facebook das Vorgehen der Behörden. Er sei nicht über den erneuten Haftbefehl informiert worden.
Außerdem sei Valentin der Beschluss des Oberlandesgerichts vorgelegt worden, als er sich – seinen Auflagen entsprechend – beim Polizeirevier gemeldet habe. „Nach nunmehr knapp 5 Wochen in Freiheit – unter Einhaltung sämtlicher Auflagen- meint das Oberlandesgericht nun doch noch eine Wiederholungsgefahr auszumachen. Dabei scheinen die Umstände der vergangenen 5 Wochen ohne jede Bedeutung geblieben zu sein“, schreibt Wesemann. Valentin habe sich an all seine Auflagen gehalten.
Kritik an Vorgehen auch aus Politik
Wilko Zicht Foto: pv |
Der Bürgerschaftsabgeordnete für die Grünen, Wilko Zicht kommentierte Wesemanns Post mit eindeutigen Worten: „Diese hier völlig deplatzierte Gnadenlosigkeit der Bremer Justiz kann einem echt Angst machen“. Auch Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der Linken kommentierte das Vorgehen der Behörden in dem sozialen Netzwerk kritisch.
„Valentin wird wie ein Triebtäter behandelt, der unberechenbar handelt“, erklärte Zicht seinen Facebook-Kommetar jetzt. Nachdem Valentin S. wochenlang bereits in U-Haft gesessen habe, was wie ein Schuss vor den Bug gewirkt hätte, könne er nicht nachvollziehen, dass er jetzt erneut inhaftiert werde. „Die akute Wiederholungsgefahr müsste belegt werden“, sagte Zicht.
Das sei aus seiner Sicht nicht geschehen, Valentin S. habe sich an all seine Auflagen gehalten. „Während er außer Haft war, hat ein Nordderby stattgefunden, von dem er sich fern gehalten hat“, so Zicht. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts bezeichnet Zicht als irrational.
Kristina Vogt Foto: WR |
Auch Kristina Vogt bemängelt die Verhältnismäßigkeit der Gerichtsentscheidung. „Es handelt sich hier um einen Heranwachsenden für den Jugendrecht angewandt wird“, sagt sie. Dass die Verteidigung nicht über den Haftbefehl informiert worden sei, sieht sie kritisch. „Normalerweise ist es im Jugendstrafrecht üblich, dass der Anwalt im Vorfeld informiert wird“, erklärt sie. „Jugendstrafrecht sollte auf Haftvermeidung setzen“, so Vogt. Bei Valentin sei das Gegenteil geschehen. Die Behörden würden mit ihren Entscheidungen unnötig Öl ins Feuer gießen.
CDU kann Kritik nicht nachvollziehen
Das Landgericht erklärt zu dem Vorgehen, ein Anwalt werde grundsätzlich nicht über das Vorliegen und die Durchführung eines Haftbefehls gegen seinen Mandanten informiert. „Er hat in diesem Fall auch keine Rechtsmittel, um gegen die Entscheidung vorzugehen“, sagt Dr. Thorsten Prange, Sprecher des Landgerichtes.
Wilhelm Hinners Foto: pv |
Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU kann diese Kritik hingegen nicht nachvollziehen. „Es handelt sich hier um ein rechtsstaatliches Verfahren vor einem ordentlichen Gericht“, betont er. Mehrere Gerichte hätten sich bereits mit dem Fall Valentin S. befasst und seien zu der gleichen Entscheidung gekommen. „Es steht mir als Politiker nicht zu, eine Gerichtsentscheidung zu kritisieren“, sagt er.
Die Kritik des Anwalts kann Hinners ebenfalls nicht verstehen. „Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, ist es nicht notwendig, den Anwalt darüber zu informieren“, so Hinners. Jugendrecht könne bei einem Heranwachsenden herangezogen werden, das sei aber nicht zwingend.
Polizei wirft Politikern „Stimmungsmache“ vor
Ebenso „irritiert“ über die Aussagen von Zicht und Vogt zeigte sich der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft Jochen Kopelke. „Ich kann nicht verstehen, dass ein innenpolitischer Sprecher sich so
Jochen Kopelke Foto: Schlie |
über ein rechtsstaatliches Vorgehen äußert“, so Kopelke. Er bezeichnet die Facebookkommentare von Zicht und Vogt als „Stimmungsmache“, die dann zu einer Situation wie gestern Abend im Viertel beigetragen haben könnte.
Dort hatten zirka 40 Vermummte unter „Free Valentin“-Rufen einen Streifenwagen der Polizei mit Pflastersteinen beworfen und mit einer Pistole eine Leuchtrakete gegen das Polizeiauto abgeschossen. „Das war ein Angriff, anders kann man das nicht nennen“, so Kopelke. Er forderte, dass sich alle Fraktionen und Abgeordneten gegen einen solchen „Angriff gegen den Staat“ aussprechen.
Zicht und Vogt betonen dazu beide, dass sie das Vorgehen der Vermummten inakzeptabel finden. „Auch wenn ich etwaige Wut verstehen kann, ist das keine Rechtfertigung für gezielte Angriffe auf die Polizei“, so Zicht. Vogt betonte, dass sie ein solches Handeln nicht verstehen könne. „Die Aktion dieser Leute darf aber nicht Valentin S. zu Last gelegt werden“, so Vogt.