Bewohner müssen aus Seniorenheim ausziehen

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Die Seniorenresidenz Kirchhuchting muss
geschlossen werden. Foto: Drügemöller

Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Antrag gegen die Schließung der Residenz Kirchhuchting zurückgewiesen. Demnach muss das Heim unverzüglich geschlossen werden. Die Sozialbehörde teilte jetzt mit: Bis zum 10. Dezember müssen die Bewohner ausziehen.

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur unverzüglichen Schließung der Residenz Kirchhuchting hat die Wohn- und Bereuungsaufsicht (WBA) dem Betreiber eine neue Frist gesetzt. Sie läuft am Donnerstag kommender Woche, dem 10. Dezember aus. Bis dahin berät die WBA Bewohner, Angehörige sowie rechtliche Betreuer und unterstützt bei der Suche nach freien Plätzen in anderen Einrichtungen.

„Der Träger bleibt nach dem Gerichtsbeschluss aufgefordert, die Schließung der Einrichtung unverzüglich eizuleiten“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Gleichwohl solle der Umzug der Würde der beteiligten Personen Rechnung tragen. „Bewohner und Angehörige müssen daher nach dem Beschluss die Möglichkeit haben, eine passende Alternativeinrichtung zu besichtigen und auszuwählen“, so die Senatorin weiter.

Bis zum 10. Dezember muss Heim geräumt werden

 

Um das sicherzustellen, habe die Wohn- und Betreuungsaufsicht die Räumungsfrist bis zum 10. Dezember eingeräumt. Alternative wäre eine sofortige Zwangsräumung mit Unterstützung der Polizei gewesen. „Das wollen wir natürlich vermeiden.“ Die Verantwortung für die Schließung liegt beim Träger der Einrichtung. 

Nachdem der Betreiber einen Eilantrag gegen die von der Heimaufsicht beschlossene Räumungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte, hat das Gericht diesen am Freitag abgewiesen. „Voraussichtlich rechtmäßig“ nennt das Verwaltungsgericht den Bescheid der Heimaufsicht, die Seniorenresidenz zu schließen. Zwar hätten das Gesundheitsamtes Bremen und der Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei Prüfungen der Einrichtung zum Teil bessere Hygiene- und Pflegestandards bestätigt, wie das Gericht mitteilt.

Nach wie vor sollen aber erhebliche Defizite in dem Heim bestehen, und das trotz einiger Maßnahmen, wie ein Aufnahmestopp im Juli 2015. Es mangelt unter anderem an einer Notrufanlage, bei der Medikamentenabgabe, der pflegerischen Versorgung und der Dekubitusprophylaxe und Wundervorsorgung.

 

Schließung muss unverzüglich eingeleitet werden


Von diesen Mängeln gehe  eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bewohner ausginge. Da andere behördliche Maßnahmen insoweit bisher zu keinen hinreichenden Verbesserungen geführt hätten, sei jetzt im Interesse des Wohls der Bewohner der Betrieb der Einrichtung zu untersagen. Die Kammer weist in ihrem Beschluss darauf hin, dass die Antragstellerin jetzt verpflichtet sei, die Schließung der Einrichtung unverzüglich einzuleiten.

Nachdem die ursprüngliche Räumungsfrist bereits abgelaufen ist, muss das Heim laut Gericht „unverzüglich“ geräumt werden. Die Behörde müsse eine neue Frist setzen. Sollte das Heim innerhalb dieser neu gesetzten Frist die Räumung nicht vollzogen haben, wird es mit Hilfe des so genannten „Verwaltungszangs“ zur Zwangsräumung kommen. Die Sozialbehörde entscheidet zur Stunde ob und bis wann diese Frist gesetzt werden soll.

Im Rahmen der Betriebseinstellung sei zu beachten, dass den Bewohnern ein ihrer Würde entsprechender Umzug in eine andere Einrichtung ermöglicht werde. Ihnen müsse insbesondere hinreichend Gelegenheit gegeben werden, einen für sie passenden neuen Heimplatz zu finden.

Heimleitung von Entscheidung enttäuscht

 

Die Heimleitung der Seniorenresidenz Kirchhuchting erklärte zur Gerichtsentscheidung: „Wir hatten erwartet, dass das Verwaltungsgericht unsere intensiven Anstrengungen anerkennt. Seit September wurden alle Anordnungen der Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) akribisch bearbeitet. Die Hälfte der nicht erfüllten Pflege-Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) wurden bereits abgearbeitet. Bei den verbliebenen Kriterien waren wir auf einem guten Weg. Wir hätten dafür drei bis sechs Monate benötigt“, so Christian Cohausz, Mitglied der Geschäftsleitung.

„Es ist sehr bedauerlich, dass das Verwaltungsgericht die Gutachten anerkannter externer Pflegeexperten und die nachweislichen Erfolge in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt hat“.

Heim stellt angeblichen Betreiber vor

Die Heimleitung scheint die Hoffnung, ein neuer Betreiber könnte das Heim übernehmen, noch nicht aufgegeben haben: „In der Mitarbeiterbesprechung am Freitagmittag hat die Heimleitung dem Personal den neuen Betreiber „Curata“ vorgestellt“, sagt eine Zeugin dem Weser Report.

Der Sprecher der Sozialbehörde, Dr. Bernd Schneider stellt hingegen klar: „Die Bewohner müssen am Donnerstag ausziehen, ein neuer Betreiber wird nicht eingesetzt.“ Ob ein Betreiber ein Seniorenheim übernehme, wäre allein die Entscheidung der WBA. „Mitarbeiter, Konzepte und Immobilien müssen geprüft werden“, so Schneider. Dass die Heimleitung nach wie vor auf einen Betreiberwechsel hofft, wertet er als Zeichen dafür, dass sie die rechtlichen Entscheidungen falsch bewerten. „Das bestätigt auch noch einmal die Entscheidung, dass die Verantwortung für die Pflege dort nicht in den besten Händen ist“, sagte Schneider.

Die Wohn- und Betreuungsaufsicht wird wieder zur Beratung in der Einrichtung zur Verfügung stehen, und zwar Sonnabend und Sonntag (5. und 6. Dezember) von 15 bis 17 Uhr. Montag bis Mittwoch wird die Beratung der WBA in der Einrichtung von 9 bis 18 Uhr ausgeweitet, außerdem steht sie dann auch telefonisch zur Verfügung (Telefon: 0421/361-16181 oder 0421/361-59234).

Laura Bohlmann

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