Keller ist geräumt. Foto: Drügemöller |
Eine Entrümpelungsfirma hat versehentlich den falschen Keller leergeräumt – der Schlüssel passte auf zwei Räume. So verliert eine Frau aus Bremen-Huchting Akten, Zeugnisse und ein Geschenk für ihren Sohn. Nun weigert sich die Hausverwaltung, für den Schaden aufzukommen.
Der Keller ist leer. Die Wintersachen, der geliebte Weihnachtsschmuck, Akten mit Zeugnissen, und der Laptop, den sie ihrem Sohn zu Weihnachten schenken wollte – alles ist weg. „Besenrein“, wie Vera Hinrichs-Duru das nennt, ist ihr kleiner Kellerraum in dem Haus in der Nähe vom Sodenmattsee, als sie ihn an jenem Sonntag Anfang November betritt.
„Hätte ich gewusst, dass die meine Sachen abtransportieren“
Des Rätsels Lösung: Wenige Tage zuvor war ein Entrümpelungsunternehmen im Haus gewesen. Das sollte eigentlich den Keller einer verstorbenen Nachbarin auflösen – scheinbar aber habe der Schlüssel auch zu ihrem Raum gepasst. „Ich bin denen noch begegnet und habe freundlich gegrüßt“, erinnert sich die Huchtingerin. „Hätte ich da gewusst, dass die gerade meine Sachen abtransportieren…“
Der wahre Ärger fing damit erst an. Denn für den entstandenen Schaden – ein geschätzter Neuwert von 9.000 Euro – möchte niemand aufkommen.
Zunächst verlangte die Hausverwaltung Justus Grosse, welche die Entrümpelung in Auftrag gegeben hatte, nur eine Liste aller Gegenstände aus dem Keller. Da sie erst im Juni nach Bremen gezogen war und ihre neue Wohnung kleiner ist als die alte, wurde es eine lange Aufzählung.
Die Hausverwaltung ließ sich Quittungen geben
Doch die Liste reichte der Hausverwaltung nun nicht mehr – man wollte Quittungen sehen. „Die hatte ich natürlich nicht mehr alle“, erklärt Hinrichs-Duru. Immerhin für zwei wichtige Dinge konnte sie noch Kaufbelege nachweisen – ihre Küchenmaschine und den neuen Laptop für ihren Sohn.
Doch trotz der Nachweise hieß es plötzlich in einem Brief des Anwalts der Hausverwaltung: „Wir werden keinerlei Zahlungen leisten.“ Schließlich seien im Keller – nach Angaben der Entrümpelungsfirma – ausschließlich wertlose Gegenstände gewesen, Blumentöpfe, alte Regale, und Stühle – Dinge, die alle sofort auf den Sperrmüll gewandert seien.
Ihre Freundin könnte als Zeugin aussagen
Gert Brauer, Rechtsanwalt beim Mieterschutzbund, erklärt, dass in solchen Fällen die Beweispflicht tatsächlich beim Mieter liege – auch wenn dieser gar nichts für den Vorfall könne. „Das ist ähnlich, wie bei einem Einbruch: Auch da müssen Sie der Versicherung nachweisen, was Ihnen abhanden gekommen ist.“ In diesem Fall seien vermutlich noch Zeugen vonnöten, die bestätigen könnten, dass die Dinge tatsächlich im Keller untergebracht waren. Frau Hinrichs-Duru kann dafür eine Freundin aufweisen, die ihr beim Umzug geholfen hat.
Das Unternehmen Justus Grosse will sich zu dem Vorfall nicht äußern. Und auch die „Rümpel Stars“ verbitten sich jede Berichterstattung.
„Ich fühle mich, wie in einem Schildbürgerstreich“
Mittlerweile hat sich auch Hinrichs-Duru einen Anwalt genommen – und den Fall bei der Polizei melden lassen. „Ganz klar ist doch, dass es meine Mandantin ist, die den Schaden hat“, so Rechtsanwalt Christoph Rubien. Er könne noch verstehen, dass eine Firma über den Wert verhandeln wolle, bevor sie einen Verlust übernehme.
Dass sich Justus Grosse aber weigere, für irgendeinen Schaden aufzukommen oder sich auch nur zu entschuldigen, kann er nicht fassen. Auch die Neubremerin schüttelt nur noch den Kopf. „Die Sache geht mir auf den Zwirn – ich fühle mich, wie in einem Schildbürgerstreich.“ Lotta Drügemöller