„Familiäre Tragödie“: Sieben Jahre Haft für Ehemann

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Urteil im Hungertodprozess gefallen. Foto: hb

Sie haben „empathie- und mitleidslos“ zugesehen, wie ihre alkoholkranke Ehefrau und Mutter auf dem Sofa verhungert ist. Das Landgericht Verden hat am Montag sein Urteil gefällt: Sieben Jahre muss der Ehemann ins Gefängnis, die Tochter hat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bekommen.

Wegen vorsätzlicher Tötung ist der Ehemann der 49-Jährigen Frau aus Thedinghausen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Seine 18-jährige Tochter hat ein milderes Urteil bekommen, weil sie noch unter das Jugendstrafrecht fällt: Drei Jahre wird sie im Gefängnis sein müssen. Damit blieb das Landgericht Verden unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 10 beziehungsweise fünf Jahren.

 

„Keine normale Kindheit“

„Vorsatz liegt vor, weil die Angeklagten sich auf die Aussagen der offensichtlich verwirrten Mutter, sie wolle nicht in ein Krankenhaus, verlassen haben“, so Richterin Hanni Peiffer. Ehemann und Tochter hätten erkennen müssen, dass die 49-Jährige das nicht mehr selbst entscheiden konnte. „Auch dass sich die Frau eingekotet und -uriniert hat, lässt auf Vorsatz schließen.“  Das Gericht habe den Tod der Mutter als eine familiäre Tragödie eingeordnet, bei der Ehemann und Tochter empathie- und mitleidslos gehandelt hätten.

Das Urteil der Tochter begründet das Gericht mit dem Erziehungsgedanken. „Außerdem hatte die junge Frau wegen der Alkoholerkrankung ihrer Mutter keine normale Kindheit und konnte nicht richtig sozialisiert werden“, so Peiffer.

Madenbefall an der Leiche

Die 49-Jährige Frau war auf 26 Kiloabgemagert, nachdem sie sich in Folge eines Hüftbruches nicht mehr bewegen konnte. In ihren eigenen Exkrementen und mit offen gelegenen großen Wunden an Rücken und Beinen lag sie über Wochen auf dem Sofa im Wohnzimmer der Morsumer Familie. Madenbefall an der Leiche. „Den Geruch kann man nicht beschreiben“, sagte eine Polizeibeamtin aus, die zusammen mit einem Kollegen am Abend des 19. März dieses Jahres in das Zweifamilienhaus gerufen worden war, weil eine Notärztin nicht an eine natürliche Todesursache glaubte.

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