Treffen der BIs mit Mattfeldt. Foto:Sieler |
Im Bundestag stehen – womöglich noch vor den Osterferien – Gesetzesänderungen zur Erdgasförderung an. Daher erhielt der Abgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) in dieser Woche einen Forderungskatalog der Bürgerinitiativen aus dem Landkreis. Diese üben reichlich Kritik an der Gesetzesvorlage.
Mattfeldt präsentierte sich in seinem Verdener Wahlkreisbüro als aufmerksamer Zuhörer: Bürgerinitiativen (BI) gegen Fracking und Gasbohren aus Langwedel, Völkersen, Intschede, Thedinghausen / Achim und Walle überreichten ihm ein Schreiben mit Forderungen. Wolfgang Marschhausen von der BI Langwedel betonte dabei deutlich die vielfältigen Gefahren durch Fracking und Förderung für Mensch und Umwelt: „Die Erdgasförderung ist sehr wohl umweltbelastend und es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, die bisherige Gesetzesvorlage sei „nicht tragbar“.
Wer haftet bei Schäden durch Erdbeben?
Die Kritikpunkte sind vielfältig, umfassen im Schwerpunkt die Trinkwassergefährdung, Schadstoffbelastung von Luft- und Boden und die Erdbebengefahr. Zu Wasserschutzgebieten und Trinkwasserquellen müsse bei Bohrungen ein ausreichender Sicherheitsabstand definiert werden. Chemisch belastetes Lagerstättenwasser dürfe nicht verpresst werden, sondern müsse als Abfall eingestuft, nach bestem Stand der Technik aufbereitet und oberflächlich entsorgt werden.
Auch Forderungen zu Abständen zur Wohnbebauung und dem Monitoring der Bohrstellen finden Eingang. „Kein Mensch weiß, was durch Fracking passiert“, kritisiert Marschhausen. Auch eine Beweislastumkehr (betrifft die Haftung des Förderunternehmens) bei Schäden durch Erdbeben, die im bisherigen Entwurf nicht vorgesehen sei, fordern die Initiativen.
Mattfeldt: „In der Sache einig“
„Der Gesetzentwurf ist bei der Beweislastumkehr nicht ausreichend“, so Mattfeldt, der die Vorlage generell noch als „nicht Zustimmungsfähig“ betrachtet. Auch bei der Aufbereitung von Lagerstättenwasser will er Nachbesserungen. Zudem solle die Zuordnung von Schiefergas- und sogenannten „Tightgasbohrungen“ nicht an einer willkürlichen Tiefe (vorgesehen bei 3.000 Meter), sondern anhand der Geologie festgemacht werden.
Als „in der Sache einig“, bezeichnet Mattfeldt die Positionen der Initiativen mit seiner. Gemeinsam mit anderen Unions-Politikern in der sogenannten „Mattfeldt-Gruppe“ hat er die Gesetzesvorlage von Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks (beide SPD) „in sieben bis acht Sitzungen auseinandergenommen“.
Entscheidung noch vor Ostern möglich
Die geplanten Gesetzesänderungen würden das sogenannte Bundesberggesetz, das Wasserhaushaltsgesetz (wasserrechtliche Erlaubnis für Fracking-Vorhaben) und die UVP-Verordnung (Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung) betreffen. Die Verabschiedung der Gesetze wird schon seit vergangenem Sommer immer wieder verschoben. „Vor der Osterpause soll aber wohl etwas passieren“, lässt Mattfeldt durchblicken. Dann könnte der Bundestag eine finale Vorlage absegnen.