Mitarbeiter in der Automobilproduktion Foto: WR Mitarbeiter in der Automobilproduktion Foto: WR
Streik

Massenabmahnungen im Autowerk waren rechtmäßig

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Die 760 Abmahnungen, die das Bremer Autowerk im Dezember 2014 gegen seine Mitarbeiter aussprach, waren rechtmäßig. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden.

Die Arbeiter hatten sich damals während der Nachtschicht bei Mercedes spontan zusammengefunden, um gegen eine geplante Fremdvergabe von Logistikdienstleistungen zu protestieren.
Auch nach dieser Versammlung habe ein Großteil der Teilnehmer die Arbeit bis zum Schichtende nicht weitergearbeitet, teilte das Gericht mit.Deshalb hagelte es vom Arbeitgeber Abmahnungen. Mercedes begründete seine Entscheidung damit, dass die Mitarbeiter nur dann hätten streiken dürfen, wenn es auch gewerkschaftlich organisierte Tarifauseinandersetzungen gegeben hätte, was nicht der Fall war.

Keine ernsthaften Verhandlungen vorausgegangen

Das sahen zumindest 30 Arbeitnehmer anders und klagten gegen die Abmahnung. Gegen eine unternehmerische Entscheidung dürfe die Belegschaft auch ohne gewerkschaftliche Organisation streiken. Die Arbeiter beriefen sich auf ihre grundrechtlich geschütztes Streikrecht in Verbindung mit der Europäischen Sozialcharta.
Die Klage der Arbeitnehmer hat das Arbeitsgericht gestern nach mündlicher Verhandlung abgewiesen. Begründung: Der spontanen Versammlung waren keine ernsthaften Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber über die Fremdvergabe von Logistikdienstleistungen vorausgegangen.

 

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