Nur wenige Anklagen münden in einer Verurteilung Foto: WR |
Der Runde Tisch Sexualstraftaten in Bremen hat ein Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die niederigen Verurteilungsquoten in der Hansestadt zu erhöhen. Innen- und der Justizsenator wollen auch ein schärferes Sexualstrafrecht.
Es dürfe nicht bei der niedrigen Verurteilungsquote nach Sexualverbrechen bleiben, betonen Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Justizstaatsrat Matthias Stauch.
Man dürfe sich auch nicht damit zufrieden geben, dass der Bundesdurchschnitt bei den Verurteilungsquoten nicht viel höher liege.
Quote nur bei 5,5 Prozent
Es sollten möglichst viele Täter zur Verantwortung gezogen werden, meinen Mäurer und Stauch nach der Sitzung des Runden Tisches „Sexualstraftaten“ . Neben den Anwälten und Opferorganisationen, nahmen daran Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Krankenhausärzte teil.
Anlass war eine Debatte, die sich in Bremen entzündet hatte: In einer Studie des Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung wurde untersucht, warum bei Verdacht auf Sexualstraftat in nur wenigen Fällen Anklage erhoben wurde. Die Analyse von 94 Verfahren ergab eine Verurteilungsquote in Bremen von 5,5 Prozent.
Ermittlungen im Umfeld intensivieren
Das Maßnahmenpaket umfasst jetzt folgende Punkte: Vernehmungen sollen künftig mit Audio-Geräten aufgezeichnet werden, um die Aussagen des Opfers möglichst authentisch und mit hoher Qualität für das weitere Verfahren zu gewährleisten. Geplant ist auch eine richterliche Videovernehmung.
Weiter sollen die Verfahrensbeteiligten in Justiz und Polizei für die Vernehmungen besonders geschult werden. Die Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen sollen intensiviert werden.
Außerdem soll die mit dem Fall befasste Staatsanwältin die Anklage auch in der Hauptverhandlung vertreten. Schließlich sollen Opfer mehr auf die Unterstützungsangebote von Zeugenbeiständen und Nebenklagevertreterinnen hingewiesen werden.
Verschärfung des Sexualstrafrechts begrüßt
Innensenator Mäurer und Justizstaatsrat Stauch begrüßen es außerdem, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts angestoßen hat. Danach soll eine Sexualstraftat künftig auch dann als Vergewaltigung gewertet werden, wenn eine Frau aus Angst keine Gegenwehr gegen den Täter geleistet hat.