Harms_Eulenbruch-1 Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Inhaber des Kaufhauses "Harms am Wall", Hans Eulenbruch, erhoben. Foto: WR
"Harms am Wall"

Brandstiftung: Anklage gegen Inhaber erhoben

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Fast ein Jahr nach dem Brand des Kaufhauses "Harms Am Wall" hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Anklage gegen den Inhaber und seinen Komplizen erhoben. Der Vorwurf: Gemeinschaftliche besonders schwere Brandstiftung.

In der Nacht von dem 6. auf den 7. Mai 2015 hatte ein Großfeuer das Kaufhaus „Harms am Wall“ fast vollständig zerstört und benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Nach monatelangen Ermittlungen hat die Polizei schließlich den Inhaber Hans Eulenbruch und einen Komplizen festgenommen.

Ein Video hatte die beiden gezeigt, wie sie am Vorabend des Brandes das Gebäude inspizierten. Eulenbruch war bereits sechs Wochen nach dem Brand von der Staatsanwaltschaft verhaften worden, musste aber wegen mangelnder Beweise wieder frei gelassen werden. Erst das besagte Video brachte die ausschlaggebenden Beweise.

Staatsanwaltschaft wirft Inhaber Versicherungsbetrug vor

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den seit Mitte Dezember inhaftierten 63-jährigen Inhaber und seinen 65-jährigen Komplizen erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinschaftliche besonders schwere Brandstiftung begangen zu haben.

Den beiden 63 und 53 Jahre alten Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in den Abendstunden des 6. Mai 2015 ein Geschäftsgebäude in Bremen in der Straße „Am Wall“ vorsätzlich in Brand gesetzt zu haben. So hätten sie einen Raub inszenieren wollen, damit Eulenbruch den entstandenen Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen hätte.

Deswegen steht neben des Verdachtes der Brandstiftung auch der des versuchten Versicherungsbetruges gegen Eulenbruch im Raum. Beide Männer sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft.

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