Die geplanten Schutzgebiete dienen der Sicherung des europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“.
Das Naturschutzgebiet bildet dabei die Kernzone des Gebietes, während die Randbereiche zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden sollen. Angestrebt wird ein einheitliches Schutzkonzept für die gesamte Allerniederung im Landkreis.
Anwohner und Nutzer der betroffenen Bereiche müssen sich auf einige Änderungen einstellen. „Die betreffen zum Beispiel die Bewirtschaftung von Flächen im künftigen Landschaftsschutzgebiet durch Landwirte“, erklärt Silke Brünn, Leiterin des Naturschutz-Fachdiensts des Landkreises Verden. Hierzu werde es Auflagen geben, die in Abstimmung mit dem Landvolk definiert worden seien.
Einschränkungen auch für Badegäste
Andere Einschränkungen wird es auch für Hundehalter oder Badegäste geben. Besonders durch die geltenden strengeren Auflagen sollen künftig bestimmte Bereiche des Naturschutzgebiets nicht mehr zugänglich sein. „Das Landschaftsschutzgebiet wiederum wird betretbar bleiben“, sagt Brünn, und auch Hunde an der Leine sollen hier erlaubt sein.
Grundsätzlich wolle man auch das Baden in der Alten Aller zulassen – was jedoch von vielen geschützten Uferbereichen aus nicht mehr möglich sein wird. Vom Boot aus in den Fluss zu springen ist aber weiterhin erlaubt. Auch wenn sich Kinder und Jugendliche künftig mit Grundstückseigentümern an der Aller einigen, dass sie dort vom Ufer aus ins Wasser dürfen, sei das ebenso in Ordnung, so Brünn.
Drei Veranstaltung zur Bürgerinformation
Über das Vorhaben und neue Beschränkungen will die Kreisverwaltung im Rahmen öffentlicher Informationsveranstaltungen informieren, zu denen Betroffene und Interessierte eingeladen sind: am Dienstag, 15. März, im Gasthaus „Zur Mühle“, Hauptstraße 20 in Westen, am Donnerstag, 17. März, in Otersen im „Niedersachsenhof“ an der Otersener Dorfstraße 7 und am Montag, 21. März, im Verdener Kreishaus. Beginn ist jeweils um 18.30 Uhr.
Auf den Infoveranstaltungen stellt die Untere Naturschutzbehörde den angestrebten Schutzzweck, die vorgesehenen Gebietsgrenzen sowie die wesentlichen Inhalte der Schutzgebietsverordnung vor.