Bremen hat Jan Böhmermann oft aufs Korn genommen: Unvergessen etwa seine sieben Regeln zur Entwicklung des Viertels, mit denen er kräftig austeilte. Dass er mit seiner „Schmähkritik“ an Erdogan zu weit gegangen sei, da sind sich die meisten einig. Doch im Ernst: Wer meint denn, dass die Aneinanderreihung von Beschimpfungen eine realitätsnahe Beschreibung der Persönlichkeit Erdogans sei? Was ist es anderes als bitterböse, ja, auch übertriebene, Satire?
Erdogan hat reagiert und Strafanzeige gegen Böhmermann gestellt. Dabei hätte es bleiben müssen. Die Staatsaffäre hat die Bundeskanzlerin selbst produziert, als sie den Ermittlungen zustimmte. Doch das Gericht wird eine unabhängige Entscheidung treffen und keine Grundsatzentscheidung über Meinungsfreiheit abgeben, die sich politisch bewerten lässt. Diese Bewertung hat Merkel selbst abgegeben.
Am Ende hat der Bremer Jan Böhmermann ziemlich viel Staub aufgewirbelt und ist den diplomatischen Beziehungen mit der Türkei in die Quere gekommen. Doch das hätte die Bundesregierung aushalten müssen. Wer ist hier zu weit gegangen?