Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, oder anbietet, der kennt ihn meist: Den Energieausweis, der zu dem Objekt gehört, und nach der Energiesparverordnung seit Mai 2014 vorgeschrieben ist. Auch in Immobilienanzeigen ist der Ausweis Pflicht.
„Stichproben des Umweltressorts haben jedoch ergeben, dass lediglich rund 35 Prozent der Immobilienanzeigen für Bremen und Bremerhaven alle notwendigen energetischen Kenndaten aufwiesen“, berichtet jetzt der Senat. Selbst wenn man berücksichtige, dass die Angaben fehlen können, wenn der Energieausweis noch nicht vorliege, sei dieser Anteil zu niedrig.
Fehlt der Energieausweis weiter, gibt’s Ärger
Dem will die Behörde entgegenwirken: Immobilienanzeigen, gleich ob gedruckt oder online veröffentlicht, sollen künftig stärker kontrolliert werden. Und dann folgt die klare Ansage: „Sollte sich der Anteil der korrekten Immobilienanzeigen nicht merklich erhöhen, wird die Behörde Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die nach der Energieeinsparverordnung verantwortlichen Verkäuferinnen und Verkäufer beziehungsweise Vermieterinnen und Vermieter einleiten.“
Verbände und Maklerbüros werden mit einem Anschreiben über die strengere Kontrolle durch die Umweltbehörde informiert. Schließlich ist man in der Verwaltung der Meinung, dass die Verpflichtung, die Energieangaben in einer Offerte zu machen, den Ausweis ja gerade stärken soll. Deshalb haben Vollzugsbehörden auch die Möglichkeit, Stichproben durchzuführen. Das Umweltressort betont: Seit Mai 2014 sind die „energetischen Kenndaten“ verpflichtend, seit Mai 2015 stellt eine Unterlassung eine Ordnungswidrigkeit dar.