Beim Landeanflug auf den Londoner Flughafen Heathrow ist ein zunächst unbekanntes Flugobjekt mit einem Airbus A320 zusammengestoßen. Der Pilot meldete später, dass es sich dabei um eine Drohne gehandelt hat. Woher diese kam, ist unklar. Das Flugzeug mit 137 Menschen an Bord konnte dennoch sicher landen. Das berichtet die britische Zeitung „Mirror“.
„Wir bekommen immer wieder Meldungen von Piloten in Bremen, dass sich ihnen beim Landeanflug Drohnen genähert haben“, sagt Andrea Naumann von der Deutschen Flugsicherung in Bremen. Wenn sich die unbemannten Flugobjekte, wie sie offiziell heißen, einem Flugzeug nähern, sei das nicht ungefährlich. „Die wiegen zum Teil 25 Kilo, wenn so eine Drohne in das Triebwerk gerät, kann das erhebliche Folgen haben“, so Naumann.
Drohnen dürfen am Flughafen nicht fliegen
Das Problem: Die Hobbypiloten seien sich nicht im Klaren darüber, dass sie mit ihren Drohnen Teilnehmer des Flugverkehres seien. „Oft unterschätzen sie auch die Höhen, in denen sie fliegen“, sagt Naumann. Eigentlich, sagt Naumann, darf es zu diesen Gefährdungssituationen gar nicht kommen.
„Im Umkreis von 1,5 Kilometern rund um den Bremer Flughafen gilt ein Drohnen-Flugverbot. Darüber hinaus gibt es eine so genannte Kontrollzone im weiteren Umfeld jedes Flughafen. Die erstreckt sich in Bremen fast auf den ganzen Innenstadtbereich“, sagt Naumann. Wer darin seine Drohne fliegen lassen möchte, müsse erst den Flugtower informieren.
Die Piloten von unerlaubt fliegenden Drohnen zu finden, sei außerdem meist schwierig. „Es gibt keine Registrierungspflicht in Deutschland. Selbst wenn man die Drohne findet, lässt das noch keine Rückschlüsse auf den Piloten zu“, so Naumann. Sie plädiert für eine solche Regelung und wünscht sich darüber hinaus eine bessere Aufklärung der Hobbypiloten. „Ein gesetzlich verpflichtender Drohnenführerschein wäre aus unserer Sicht sinnvoll.“
Drohnenführerschein kann Bremen nicht einführen
Die für die unbemannten Flugobjekte in Bremen zuständige Wirtschaftsbehörde sagt, dass etwa die Anbringung eines feuerfesten Typenschildes auf den Drohnen, auf denen Name und Anschrift des Inhabers verzeichnet sind sinnvoll wäre.
Das würde aber niemanden davon abhalten, mutwillig rechtswidrig zu handeln. Einen Drohnenführerschein könne Bremen nicht einführen, weil das Teil der Luftverkehrsordnung sei, die nur das Bundesministerium oder eine europäische Verordnung ändern könnten.
Registriert werden müssen in Bremen zudem nur Drohnen, die gewerblich genutzt werden oder mehr als fünf Kilogramm schwer sind. Im vergangenen Jahr hat die Behörde 81 dieser Aufstiegserlaubnisse erteilt. „Aus meiner Sicht stellen Drohnen keine konkrete Gefährdung dar, soweit die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden“, sagt Florian Vogt vom Referat Luftverkehr der Wirtschaftsbehörde. Zudem seien die Regelungen der Deutschen Flugsicherheit ausreichend, um eine Gefährdung des Luftverkehrs auszuschließen.
Einzige Landesverordnung in Bremen: Über der JVA Oslebshausen sind seit November Drohnenflüge verboten. Dort hatte ein unbekannter Pilot versucht, mit einer Drohne Drogen in das Gefängnis zu schmuggeln.