Legionellen breiten sich in Bremen aus. Foto: CPC Die Bremer Gesundheitsbehörde hat die Legionellen-Epidemie in Bremen für beendet erklärt. Foto: CPS
Gesundheitsbehörde

Legionellen Epidemie für beendet erklärt

Von
Die Bremer Gesundheitsbehörde geht von einem Ende des jüngsten Legionellenausbruchs aus. Seit vier Wochen sind in Bremen keine neuen Erkrankungen mehr aufgetreten. Unternehmen mit Kühlanlagen werden weiter kontrolliert.

„Wir haben seit vier Wochen keine neuen Fälle oder Verdachtsfälle. Deshalb können wir von einem Ende dieses Ausbruchs sprechen. Wir werden die Quellensuche und die Kontrollen der Unternehmen aber fortsetzen. Schließlich geht es um die Gesundheit der Bremer“, sagte Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt am Mittwoch.

In zwei Ausbruchswellen seit dem 4. November 2015 waren insgesamt 45 Menschen erkrankt, drei ältere und vorerkrankte Patienten verstarben. Inzwischen konnten laut Behörde alle gesund aus den Kliniken entlassen werden.

Überwachung von Rückkühlanlagen soll fortgesetzt werden

Gesundheits- und Umweltressort nehmen nach wie vor an, dass es sich bei der verursachenden Quelle voraussichtlich um eine sogenannte Verdunstungskühlanlage eines Unternehmens oder Gebäudes handelt. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, die Quelle zu identifizieren.

„Unser erstes Ziel war es immer, dass es zu keinen weiteren Emissionen kommt, die einen Legionellen-Ausbruch verursachen. Die Tatsache, dass keine neuen Fälle gemeldet werden, legt den Schluss nahe, dass dies erfolgt ist“, so Umweltstaatsrat Ronny Meyer.

Nach seinen Angaben besteht die Möglichkeit, dass die Verursacheranlage desinfiziert wurde, bevor Proben gezogen werden konnten. „Um den größtmöglichen Schutz der Bremer  zu gewährleisten und die Keimbelastung der Anlagen möglichst gering zu halten, werden wir die Überwachung systematisch fortsetzen.“

Bremen will Unternehmen jetzt regelmäßig prüfen

So wird Bremen einer Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgreifen und Betriebe, die im Bremer Westen liegen, alle vier Wochen durch das Landesuntersuchungsamt beproben, da dort der Legionellenherd während der zwei Ausbruchswellen lag. Die Probenergebnisse werden in einem Speziallabor in Dresden auf den Bremer Legionellenstamm untersucht.

Genauso wird mit weiteren Unternehmen außerhalb dieser Zone verfahren, wenn sie bei der letzten Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt Legionellen aufwiesen. Diese Maßnahmen sollen bis etwa zum Ende dieses Jahres fortgesetzt werden. Dann wird voraussichtlich die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft treten, die höhere Grenzwerte für die Betreiber solcher Rückkühlanlagen beinhaltet.

Legionellen-Patienten intensiv befragt

Insgesamt wurde während der Legionellenausbrüche eine Vielzahl an Maßnahmen eingeleitet. Bei Patienten in den privaten Haushalten wurden Trinkwasserproben genommen, um auszuschließen, dass eine Infektion über die häusliche Dusche erfolgt ist. Alle vorliegenden Ergebnisse sind negativ. Es wurden zudem Duschen an Arbeitsplätzen, in Saunen und Sportstätten untersucht.

Parallel befragten  Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Erkrankten und deren Angehörige nach Aufenthaltsorten, mit dem Ziel Gemeinsamkeiten zwischen den Patienten zu erkennen (Schwimmbäder, Saunen etc.). Alle diese Befragungen haben als einziges Resultat den gemeinsamen Aufenthaltsort (Wohnung / Arbeit) im Bremer Westen ergeben.

Vor diesem Hintergrund wird vermutet, dass, wie auch bei früheren Legionellen-Vorkommen in anderen Regionen Deutschlands, eine Übertragung durch die Luft (Aerosole), wahrscheinlich aus einer Rückkühlanlage, erfolgte.

Behörden haben Meldepflicht für Anlagen geschaffen

Das sind Anlagen, bei denen die Kühlung direkt durch Verdunstung von Wasser erfolgt, insbesondere bestehend aus einem Kühlwasserkreislauf und einem Wärmeüberträger, wobei Wasserdampf an die Umgebung abgegeben wird. Ein Krisenstab zwischen beiden zuständigen senatorischen Behörden, dem Gesundheitsamt, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Landesuntersuchungsamt wurde eingerichtet.

Die Identifizierung derartiger Anlagen gestaltet sich als äußerst schwierig, weil diese nach Immissionsschutzrecht nicht genehmigungs- oder meldepflichtig sind. Das Bremer Umweltressort sowie das Gesundheitsressort hatten Betreiber von Rückkühlanlagen daher mit einer behördlichen Verfügung verpflichtet, diese zu melden. Diese sogenannte Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes trat am 11. März 2016 in Kraft.

Es konnten 55 Unternehmen mit 118 Anlagen identifiziert werden. Hinzu kommen 22 andere mögliche Quellen wie Hafenbecken, Wasserzüge oder das Klärwerk. Insgesamt wurden mehr als 418 Proben gezogen sowie mehr als 1300 Isolate untersucht und typisiert.

Da sich die Ursachenforschung sehr schwierig gestaltet, begrüßt es Bremen, dass das Bundesumweltministerium im Januar endlich den Referentenentwurf für eine Bundes-Immissionsschutzverordnung vorgelegt hat. Darin wird geregelt, dass Betreiber von Rückkühlanlagen diese künftig vor der Inbetriebnahme melden müssen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren...

Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner