Kita Kornstraße Kinder Spielplatz, Foto: WR Während des Streiks konnten viele Kinder nicht in der Kita betreut werden. Foto: WR
Behördenchaos

Rückerstattung der Kita-Gebühren dauert noch länger

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Eltern, die ihre Kinder im Frühjahr 2015 wegen des Streiks nicht in die Kita schicken konnten, sollen seit Oktober die Gebühren erstattet bekommen. Weil dafür ein Gesetz geändert werden muss, dauert das.

543.000 Euro sind es insgesamt, die an die vom Kita-Streik betroffenen Eltern zurückerstattet werden sollen. Das hat Bildungssenatorin Dr. Claudia Bogedan (SPD) am Dienstag in der Bürgerschaft auf Anfrage der CDU mitgeteilt. Die familienpolitische Sprecherin, Sandra Ahrens wollte wissen, warum die Gelder noch immer nicht an die Eltern überwiesen worden sind.

„Wir müssen dafür erst eine Rechtsgrundlage schaffen und Änderungen in der Bremischen Gebührenordnung vornehmen“, so Bogedan. Ein entsprechender Entwurf von fachkundigen Referenten sei innerhalb der Behörde in der Abstimmung. Danach könne er der Deputation vorgelegt werden. Wenn diese dem Entwurf zustimmt, wird er in die Bürgerschaft weitergereicht, wenn dort auch alle Abgeordneten für die Gesetzesänderung sind, kann das Geld zurück bezahlt werden.

Ahrens kritisiert sechs Monate Stillstand

„Das hätte man mit ein bisschen Bemühen schon längst innerhalb von zwei Monaten erledigen können“, bemängelt Sandra Ahrens. Sie frage sich, warum dieses ganze Prozedere nicht bereits viel früher in Gang gekommen ist. „Wenn die Behörde verspricht, das Geld zurück zu zahlen und weiß, dass sie dafür Gesetze ändern muss, erwarte ich, dass das zeitnah passiert“, sagt Ahrens. Doch seit der Entscheidung im Oktober seien inzwischen sechs Monate vergangen.

„Seitdem die Bildungsbehörde für die Kitas zuständig ist, haben wir uns bemüht, die Rückerstattungen schnell auf den Weg zu bringen“, sagt Annette Kemp, Sprecherin der Behörde. Es bedürfe aber vielen Abstimmungen, bevor der Entwurf den zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden könnte.

Wann Kita-Gebühren erstattet werden ist unklar

„Die vorher zuständige Sozialbehörde hat die Rückerstattungen nicht auf den Weg gebracht“, kritisiert Ahrens. Wenn das an Personalproblemen gelegen habe, wäre es auch Aufgabe der Senatorin gewesen, Mitarbeiter von anderen Stellen dafür einzusetzen.

Die Sitzungen der Bildungsdeputationen finden in der Regel ein Mal im Monat statt, auch die Bürgerschaft tagt ein Mal im Monat. Sollte der Gesetzesentwurf also bis zur nächsten Sitzung fertig sein, könnten die Gelder im Juni zurückerstattet werden. Die Behörde allerdings möchte sich nicht auf einen Zeitrahmen festlegen lassen. Fest steht: „Erstattet werden die Kita-Gebühren nur, wenn die betroffenen Eltern einen Antrag stellen“, so Kemp.

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