Unter anderem dieses Foto veröffentlichte der Fremde auf Facebook - und gab das Haus im Hintergrund als sein eigenes aus. Foto: pv Unter anderem dieses Foto veröffentlichte der Fremde auf Facebook - und gab das Haus im Hintergrund als sein eigenes aus. Foto: pv
Rätselhafte Fotos

Fremder posierte im Vorgarten eines Blumenthalers

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Als auf Facebook plötzlich Fotos von einem fremden Mann in seinem Vorgarten auftauchten, war Elvis Huremovic geschockt. Er stellte Nachforschungen an und zog schließlich vor Gericht – allerdings ohne Erfolg.

Es war ein Bekannter, der die Bilder des auffälligen Einfamilienhauses in Blumenthal im sozialen Netzwerk entdeckte – und prompt bei Elvis Huremovic nachfragte, ob der sein Haus verkauft habe.

Schließlich zeigten die Fotos einen Fremden, der vor dem Haus des Bremer Geschäftsmanns posierte. Ebenfalls mit auf dem Bild: Eine Mercedes-Limousine, die der Fremde offensichtlich kurz zuvor in der Auffahrt des Einfamilienhauses geparkt hatte. Das Nummernschild gut zu erkennen.

Foto-Poster gab Haus als sein eigenes aus

Unter dem Foto, das der Mann auch als Profilbild bei Facebook nutzte, entspann sich außerdem ein Gespräch über dessen angeblich neu erstandenes Haus. „Du weist doch ich kaufe nichts schlechtes“ hat der Fotografierte augenzwinkernd kommentiert und reagiert auf die Glückwünsche eines Facebook-Freundes mit einem hochgestreckten Daumen.

„Das ist doch krank“, sagt Huremovic. „Mich haben mehrere Leute auf die Fotos angesprochen.“ Schon durch einen Einbruch in sein Haus zu Beginn des vergangenen Jahres, bei dem sein damals 16-jähriger Sohn die Täter auf frischer Tat ertappte, habe seine Familie ein unsicheres Gefühl. Das sei durch den rätselhaften Foto-Vorfall noch verstärkt worden.

Betroffener hält Vorfall nicht für einen Scherz

Einen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen sieht Huremovic zwar nicht, aber: „Ein Scherz ist das nicht, wenn jemand Fremdes dein Eigentum als sein eigenes ausgibt.“

Deshalb ging der Bremer zum Anwalt und zog vor Gericht. Die Behauptung des Beschuldigten, die Bilder seien entstanden, bevor der 41-Jährige überhaupt im Haus gewohnt habe, bestreitet Huremovic.

Huremovic erkennt seine Gartenmöbel wieder

„Wir haben herausgefunden, dass das Auto auf dem Foto erst zugelassen wurde, als wir schon in dem Haus lebten.“ Außerdem erkenne er ganz eindeutig seine Gartenmöbel auf den Fotos.

Dass die Bilder, die schon im Mai 2013 gepostet, aber erst vergangenes Jahr entdeckt worden waren, aus dem sozialen Netzwerk gelöscht wurden, konnte Huremovics Anwalt, Stefan Lutz, erwirken. „Es handelt sich hierbei um mehr als einen dummen Streich, weil der Gegner  meinem Mandanten unbekannt ist und es keine vernünftige Erklärung für das Verhalten gibt“, sagt Lutz. Der Fremde im Garten habe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und das Eigentumsrecht seines Mandanten verletzt.

Der 41-jährige Hausbesitzer wollte aber auch, dass der Mann schriftlich erklärt, künftig nicht mehr zu behaupten, er habe das Haus gekauft.

Gericht weist Unterlassungsklage zurück

Das Amtsgericht Blumenthal aber wies die Klage ab, der Beklagte selbst kam gar nicht erst zur Verhandlung. Für einen Unterlassungsanspruch fehle es an der „erforderlichen persönlichkeitsrechtlichen Relevanz“, so das Gericht.

Die Behauptung, Huremovic sei nicht mehr Eigentümer der Immobilie, sei weder ehrenrührig, noch setze sie das Ansehen seiner Person herab. Huremovic kann das nicht verstehen. Er fühlt sich von der Justiz im Stich gelassen. „Im Klartext heißt das doch: Pech gehabt. Aber wir gehen auf jeden Fall in Berufung“, kündigt er an.

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