Das Verdener Landgericht - hier fiel das Urteil im Prozess über schweren sexuellen Missbrauch Urteil im Prozess über sexuellen Missbrauch am Verdener Landgericht Foto: Sieler
Landgericht Verden

Sexueller Missbrauch in Verden – Haft für Lutz T.

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Im Prozess gegen den Verdener Lutz T., der sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner damals siebenjährigen Tochter verantworten muss, ist das Urteil gefallen. Sein Geständnis wirkte sich strafmildernd aus.

In 18 Fällen hatte sich Lutz T. an seiner Tochter vergangen – in zwei Fällen sah das Verdener Landgericht sogar den Tatbestand des „schweren sexuellen Missbrauchs“ als erfüllt an. In den Schlussplädoyers am Donnerstag dieser Woche forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten, die Verteidigung – die Anwälte Daniela Post und Dr. Jürgen Meyer – wollte drei Jahre für ihren Mandanten.

Der Vorsitzende Richter Joachim Grebe verkündete nun das Strafmaß: Drei Jahre und neun Monate muss Lutz T. in Haft. T., der in Fuß- und Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, nahm das Urteil ohne erkennbare äußere Regung hin.

Ohne Geständnis „wäre vieles nicht nachweisbar“

Grebe hatte bereits während des Prozesses klargestellt, dass sich ein umfassendes Geständnis von T. strafmildernd auf das Urteil auswirken könne, da in diesem Fall dem Opfer – seiner inzwischen achtjährigen Tochter – sowie zwei ihrer Freundinnen eine Aussage vor Gericht erspart werden könne. So kam es dann auch, T. gestand vergangene Woche in einem nicht-öffentlichen Teil der Verhandlung.

Ohne das Geständnis des Angeklagten „wäre vieles nicht nachweisbar gewesen“, so Grebe. Dabei spielte der Richter auch auf die Verhöre der Tochter durch die Polizei an. Doch T. „hat alle Taten eingeräumt. Die Beweisaufnahme ist im wesentlichen durch die Angaben des Angeklagten erfolgt“.

Tochter über installierte Kamera beobachtet

So hat T. die Abwesenheit der Mutter in den Abendstunden ausgenutzt. Was im Januar vergangenen Jahres mit Berührungen unter der Dusche und „abendlichen Kuscheleinheiten“ begonnen hatte, steigerte sich in den kommenden Monaten bis zur Verhaftung im September.

„Wenn eine Grenze erstmal überschritten ist, sind die Dämme gebrochen“, so Grebe in seinen Ausführungen zum Urteil. Die Vergehen wurden schwerwiegender – auch beobachtete der Vater seine Tochter über eine Kamera, die einst als Babyfon installiert worden sei, in ihrem Schlafzimmer.

Der Verurteilte bereut Missbrauch seiner Tochter

Nach der Urteilsverkündung hob der Richter hervor, dass das Opfer „sehr, sehr jung“ war. Psychische Folgewirkungen seien möglich, auch wenn das Kind „gegenwärtig keine Auffälligkeiten“ zeige. In dem Verfahren stellte sich zudem heraus, das T. ähnliche Taten mit seiner inzwischen Erwachsenen Tochter aus erster Ehe begangen hatte.

Grebe berücksichtigte im Urteil, dass T. selbst zum Einen noch nie straffällig wurde und zum Anderen bemerkte, „dass mit ihm etwas nicht stimmt“. So habe er erfolglos im Internet nach Ansprechpartnern gesucht. Zudem erkannte der Richter, dass der Verurteilte seine Taten bereue.

Verteidigung kann noch in Revision gehen

Der Versuch des Täters, eine Gesprächstherapie zu beginnen, scheiterte bis jetzt an seiner Unterbringung in der Untersuchungshaft – beispielsweise da ein Therapeut nicht in einer geschlossenen Hafteinrichtung therapieren wollte. Jedoch sei der Angeklagte „willig an sich zu arbeiten“, so Grebe.

Für die Verteidigung besteht noch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten Woche eine Revision anzustreben. Neben dem Hauptverfahren versuchte die Mutter des Opfers in einer Nebenklage eine Entschädigung für ihre Tochter zu erhalten. In einem Vergleich einigte man sich darauf, dass T. seiner Tochter 5.000 Euro für eine Ausbildung zahlt.

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