Harms_Eulenbruch-1 Der ehemalige Geschäftsführer von Harms am Wall, Hans Eulenbruch. Foto: WR
Familiäre Gründe

Ex- Harms am Wall- Geschäftsführer Eulenbruch frei

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Der Ex-Geschäftsführer des abgebrannten Kaufhauses "Harms am Wall", Hans Eulenbruch ist wieder frei. Das Verwaltungsgericht hat den Haftbefehl des Angeklagten außer Vollzug gesetzt, weil es keine Fluchtgefahr sieht.

Seit Dezember sitzt Hans Eulenbruch in Untersuchungshaft, weil er verdächtigt wird, sein Kaufhaus „Harms am Wall“ angezündet zu haben, um von der Versicherung die Schadenssumme einzustreichen.

Jetzt hat Eulenbruch eine Haftprüfung beantragt, der das Verwaltungsgericht stattgegeben hat. Eulenbruch darf das Gefängnis verlassen, weil das Gericht, ebenso wie die Staatsanwaltschaft „aus bestimmten familiären Gründen“ keine Fluchtgefahr sieht.

Tatverdacht gegen Eulenbruch besteht nach wie vor

Der ehemalige Geschäftsführer muss sich jetzt aber regelmäßig bei der Polizei melden, darf die Bundesrepublik nicht verlassen und musste seine Ausweispapiere abgeben. „Die Außervollzugsetzung ändert aber nichts an dem Tatverdacht der schweren Brandstiftung“, betont Oberstaatsanwalt Frank Passade.

Die Staatsanwaltschaft rechne nach wie vor damit, dass der Prozess gegen Eulenbruch und seinen Komplizen – der noch in Untersuchungshaft sitzt – Anfang August beginnen wird. Die beiden sind wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetruges angeklagt.

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