Die Flüchtlingszelte in der Überseestadt stehen für einen traurigen Rekord: Bremen hat die meisten Zeltunterkünfte für Flüchtlinge. Foto: Schlie Die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen, wie hier in der Überseestadt, will der Senat extra abrechnen. Foto: Schlie
Pro und Contra

Extra-Abrechnung der Flüchtlingskosten umstritten

Von
Der Bremer Senat will die zusätzlich entstandenen Kosten wegen der Flüchtlingskrise gesondert abrechnen, damit der normale Haushalt nicht zu sehr belastet wird. Das wäre politisches Neuland und sorgt für Kritik.

Björn Fecker, Grüne, Foto: Grüne

Pro: „Ausnahmesituation macht es nötig“

Die Mehrausgaben für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen betragen allein in diesem Jahr über 300 Millionen Euro.
Diese Kosten kann ein Stadtstaat und Haushaltsnotlageland wie Bremen nicht alleine stemmen. Der Bund übernimmt bei dieser nationalen Aufgabe, die vor Ort gemeistert werden muss, bisher gerade mal zehn Prozent der Kosten.

Bremen fordert wie andere Länder auch, dass der Bund mindestens die Hälfte der Kosten trägt. Denn damit die Integration gelingt, muss Bremen heute in Sprachkurse, Kitas, Schulen, Wohnungen und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt investieren.

Das Geld wird ausschließlich dafür ausgegeben. Das weist Bremen dem Bund und anderen Ländern auf den Cent genau nach.

Bremen macht in dieser besonderen Ausnahmesituation von der Möglichkeit Gebrauch, die Flüchtlingskosten extra auszuweisen. Ausnahmen sieht der Vertrag mit Bund und Ländern ausdrücklich vor.                                                                    Björn Fecker, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen

 

Jens Eckhoff, Foto: CDU

Contra: „Bremens Plan ist verfassungswidrig“

Mit der Sonderausweisung der Flüchtlingskosten erhofft sich der rot-grüne Senat eine gute Gelegenheit, das eigenefinanzpolitische Versagen unter dem Vorwand der Flüchtlinge zu verschleiern.

Denn auch unabhängig von den Flüchtlingskosten kann Rot-Grün die Schuldenobergrenze in den kommenden Jahren nicht mehr einhalten.

Gesellschaftlich ist das ein gefährliches Signal. Zudem erfüllt die derzeitige Begründung des Senats nicht die Anforderungen an eine Ausnahme von der Schuldenbremse.

Selbst die Voraussetzungen eines vom Senat selbst bestellten Gutachtens, unter denen die Mehrkosten für Flüchtlinge als außerordentliche Belastung außerhalb der Haushaltskonsolidierung verausgabt werden könnten, erfüllt der vorgelegte Haushalt nicht.

Er ist somit verfassungswidrig und Rot-Grün riskiert so auch die jährlichen 300 Millionen Euro Unterstützung von Bund und Ländern leichtfertig.

Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU

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