Ein 49-jähriger Fluggast aus Bremen hat sich einen besonderen „Scherz“ erlaubt: In seinem Handgepäck hat er ein Feuerzeug in Form einer Handgranatemitgeführt. Bei der Abfertigung eines Fluges nach Istanbul hat er damit am Montag bei der Sicherheitskontrolle für Aufregung gesorgt.
Zwar stellte sich der 10 Zentimeter große Gegenstand als Attrappe heraus, die er angeblich in seiner Tasche vergessen hatte, aber eine deutliche Ansprache der Bundespolizei war geboten: Das Mitführen von waffenähnlichen Gegenständen ist nach dem Luftsicherheitsgesetz untersagt. So wurde das „Feuerzeug“ vernichtet und dem Fluggast die Weiterreise gestattet.