Ein großer Sonderpostenmarkt, von 1.000 Quadratmetern ist die Rede, stünde aber dem Einzelhandelskonzept entgegen. Schließlich ist es die oberste Priorität des Plans, die Innenstadt als zentralen Einkaufsbereich zu schützen. Neue innenstadtrelevante Sortimente (zum Beispiel Textilien, Schuhe, Geschenkartikel, Unterhaltungselektronik), wie sie auch in Sonderpostenmärkten zu finden sind, sollen im Außenbereich nicht zugelassen werden.
Für den Bereich Nienburger Straße/Reinersweg fehlt bislang ein Bebauungsplan, der die möglichen Sortimente definiert. Theoretisch könnten dort Einzelhandelsbetriebe auf 111.000 Quadratmetern auch typische Innenstadtwaren anbieten. Zum Vergleich: Die gesamte Verkaufsfläche in der Delmenhorster City beträgt nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit gerade einmal ein Fünftel davon.
Bestandsschutz für ansässige Geschäfte am Reinersweg
Der seit drei Jahren in Arbeit befindliche Bebauungsplan soll am Reinersweg das Angebot innenstadtrelevanter Artikel auf insgesamt 6.800 Quadratmeter begrenzen. Etwa für Baumärkte, die solche Waren im Nebensortiment führen. Bestehende Betriebe genießen darüber hinaus Bestandsschutz.
Die Eigentümer der dort ansässigen Geschäfte möchten das verhindern. Sie fürchten einen Wertverlust, weil der Spielraum für Veränderungen stark eingeschränkt wird. Das haben sie in zahlreichen Eingaben im Rahmen der öffentlichen Auslegung dokumentiert. Die Verwaltung hat sie im Rahmen der Abwägung mit Hinweis auf das Einzelhandelskonzept abgelehnt.
Druck auf Politik ausgeübt
Auch hinter den Kulissen waren die Lobbyisten der Unternehmen offenbar sehr aktiv. „Hätte nur noch gefehlt, dass einer der Anwälte aufsteht und eine Pistole zieht“, drückte Ausschussvorsitzender Heinrich-Karl Albers aus, was er während der Sitzung empfunden hatte.
Über die großen Fraktionen hatte man offenbar versucht, eine Vertagung des Bebauungsplanbeschlusses zu erwirken. Stattdessen sollte eine Veränderungssperre beschlossen werden, hatte man den Politikern mit auf den Weg gegeben.
Die Verwaltung machte ihrerseits Druck und nutzte eine Sitzungsunterbrechung, um auf mögliche Schadensersatzansprüche hinzuweisen, die daraus resultieren könnten. Folge: Einstimmiger Zuspruch für die Bebauungsplansatzung, die nun noch von Verwaltungsausschuss und vom Rat beschlossen werden muss.