Das rumänische Codela: In diesem Ort steht das überfüllte Gefängnis. Foto: Wikipedia Das rumänische Codlea: In diesem Ort steht das überfüllte Gefängnis. Foto: Wikipedia
Haftbedingungen

Rumäne wird nicht aus Bremen ausgeliefert

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Fahren ohne Führerschein - für diese Tat sollte ein Rumäne in seiner Heimat in ein überfülltes Gefängnis. Jetzt wird er frei gelassen, denn die Bremer Richter ließen den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen.

Der Haftbefehl gegen den Mann aus Rumänien ist aufgehoben, wie der 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Bremen entschieden hat. Anfang November 2015 war die Auslieferunghaft gegen ihn erlassen worden.

Das Delikt, für das der Mann in seiner Heimat verurteilt worden war, war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er war zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Die rumänischen Behörden hatten daraufhin „die Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung“ beantragt, wie das OLG mitteilt.

Fall kam vor den Europäischen Gerichtshof

Für die Bremer Richter stellte sich aber die Frage, unter welchen Umständen ein ausländischer Staatsbürger eigentlich ausgewiesen werden darf, wenn die Haftbedingungen in seiner Heimat menschenrechtsverletzend sind und gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen.

Der Fall wurde nach „ganz oben“ getragen und der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Richter in Luxemburg sehen grundsätzlich eine Pflicht zur Auslieferung – aber die Vollstreckung eines europäischen Haftbefehls dürfe nicht dazu führen, dass der Verfolgte „unmenschlich oder erniedrigend“ behandelt werde. Anhaltspunkte für menschenunwürdige Haftbedingungen in Rumänien führen die Richter auch in ihrem Urteil auf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Rumänien und auch Ungarn bereits für ihre Haftbedingungen gerügt.

659 Gefangenen auf engstem Raum

Die Bremer Richter versuchten daraufhin, mehr über die rumänischen Haftanstalten zu erfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft erkundigte sich bei rumänischen Behörden. Es sei wahrscheinlich, dass der Verurteilte wohnortnah, in der Haftanstalt Codlea, untergebracht werde, kam die Auskunft. Codlea (deutsch: Zeiden) liegt in Siebenbürgen.

Und dort herrschen Haftbedingungen, die in Deutschland unvorstellbar sind: Das Gefängnis ist für 330 Insassen ausgelegt, tatsächlich sind aber 659 Gefangene dort untergebracht. Jedem Insassen sollen gerade einmal zwei Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen.

„Vor diesem Hintergrund hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen die Freilassung des Betroffenen angeordnet“, teilt das Gericht am Freitag mit. Der Auslieferungshaftbefehl soll aufgehoben werden.

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