Das unkonventionelle Fracking, das in geringeren Tiefen (bis 3.000 Meter) durchgeführt wird als das konventionelle Fracking, hat der Bundestag in einem Gesetzesbeschluss am Freitag verboten. Einzige Ausnahme: Bis zu vier wissenschaftliche Probebohrungen können gebietsweise durchgeführt werden. Dies erfordert jedoch nun die Zustimmung des Bundeslandes.
Eine weitere Veränderung betrifft die Verpressung von Lagerstättenwasser: Das kann nur noch verpresst werden, wenn es aufbereitet wurde und es nach neuestem Stand der Technik keine besseren Alternativen gibt. Und: regionale Behörden haben mehr Mitspracherecht – im Landkreis ist das die Untere Wasserbehörde.
Befürchtung, dass Unternehmen klagen
Die muss der Verpressung von Lagerstättenwasser zustimmen. Christina Jantz-Herrmann, Bundestagsabgeordnete der SPD, befürchtet, dass die Unternehmen klagen könnten, wenn die Verpressung abgelehnt wird.
Andreas Mattfeldt, Bundestagsabgeordneter der CDU, hebt hervor, dass vorliegende Anträge zur Verpressung von Lagerstättenwasser ohne das neue Gesetz zeitnah hätten genehmigt werden müssen – nach den niedrigen bisherigen Schutzstandards.
Änderungen auch beim konventionellen Fracking
Auch beim konventionellen Fracking ändert sich künftig einiges. Beim Fracken verwendete Stoffe müssten offengelegt werden, sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung müssten durchgeführt werden und Schutzgebiete, in denen die Förderung verboten ist, würden erweitert, so Jantz-Herrmann.
Als „absolute Verbesserung“ bezeichnet die Abgeordnete Neuerungen bei der Beweislastumkehr. Bisher mussten Geschädigte – beispielsweise nach Erdstößen – beweisen, dass der Schaden als Folge der Erdgasförderung entstanden ist. Künftig ist es in solchen Fällen Aufgabe des Förderunternehmens, zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Förderung verursacht wurde.
„Endlich eine echte Beweislastumkehr“, – bewertet auch Mattfeldt die Neuerung positiv. Er hat dem Gesetz zugestimmt, obwohl er sich „ein komplettes Einstellen von Erdgasförderung in unserer dicht besiedelten Region“ gewünscht hätte.
Kritik seitens der Bürgerinitiative
Als „grundsätzlich gut für die Region“ sieht Jantz-Herrmann das Gesetz, sie stimmte allerdings nicht zu, da es ihr nicht weit genug geht. Erdgasförderung in einem dicht besiedelten Gebiet sieht die Abgeordnete „äußerst kritisch“. „Ich hätte mir auch einen besseren Gewässerschutz gewünscht“, fügt sie an.
Wolfgang Marschhausen von der Bürgerinitiative „Langwedel gegen Gasbohren“ sieht in dem Gesetz „keine Verbesserung“, gerade da weiter konventionell gefrackt werden soll. Er bemängelt unter anderem, dass die Verpressung von Lagerstättenwasser weiter möglich bleibt und dass „keine vernünftigen Abstände zur Wohnbebauung“ berücksichtigt würden.