Beim Standesamt Bremen dauert es, bis Geburtsurkunden ausgestellt und damit Kindergeld beantragt werden kann. Foto: Barth Beim Standesamt Bremen dauert es, bis Geburtsurkunden ausgestellt und damit Kindergeld beantragt werden kann. Foto: Barth
Engpässe beim Amt

Ohne Geburtsurkunde bekommen Eltern kein Geld

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Bis eine Geburtsurkunde für Neugeborene ausgestellt wird, dauert es in Bremen derzeit zehn Wochen. Das bringt Eltern in Not, denn sie können keine Gelder beantragen – trotz anderer Aussagen des Standesamtes.

Wenn ein Kind geboren wird, ist das eigentlich ein Grund zur Freude. Doch in Bremen haben frischgebackene Eltern im Moment wenig zu lachen. Wegen Personalengpässen im Standesamt warten sie bis zu zehn Wochen auf die Geburtsurkunde ihrer Kinder. Das hat für sie handfeste Folgen – denn ohne diese Urkunde können sie kein Kindergeld beantragen.

Beim Bremer Kinderschutzbund haben sich bereits betroffene Familien gemeldet. „Wir wissen von einem Fall, bei dem die Eltern Sozialhilfe beantragen mussten“, sagt Sprecher Carsten Schlepper. Er kritisiert die Behörden scharf: „Es ist eine absolute Notwendigkeit, dass diese Dienstleistungsbehörde vorausschauend plant“, so Schlepper. Die Familien gerieten in finanzielle Not, „denn gerade am Anfang stehen viele Kosten an“.

Kindergeld gibt es nur mit der Geburtsurkunde

Grund für die Verzögerungen sind Personalengpässe, zusätzlich zu den ohnehin schon knappen Kapazitäten kommt jetzt noch die Urlaubszeit hinzu, wie das übergeordnete Stadtamt mitteilt. „Im Moment steht weniger als die Hälfte des Personals zur Verfügung“, sagt der stellvertretende Leiter Joachim Becker.

Die Personalnot im Standesamt führt so zu Geldnot in Bremer Familien: „Damit Kindergeld ausgezahlt werden kann, brauchen wir die Steueridentifikationsnummer“, teilt die zuständige Familienkasse aus Hannover mit. Diese wiederum gebe es nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde.

„Das ist eine gesetzliche Vorgabe, da können wir keine Ausnahme machen, auch wenn es bei den Meldebehörden Engpässe gibt“, erklärt Christina Häußler, Sprecherin des Bundeszentralamts für Steuern. „Vorläufige Bescheinigungen reichen dafür nicht aus, Kinder und Eltern müssen einwandfrei identifiziert sein, das geht nur mit der Geburtsurkunde“, erklärt sie weiter.

Vorläufige Papiere reichen für Elterngeld

Das Bremer Standesamt hingegen verweist darauf, dass Eltern die Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld beantragen möchten, eine Bescheinigung für diese Beantragung erhalten. Sollte es dabei zu Problemen kommen, würden diese Fälle als Eilfälle behandelt.

„Leider haben wir aktuell nicht genug Personal, um alle Kunden noch am gleichen Tag zu bedienen“, sagt Becker.  So kämen auch die Eilfälle auf eine Warteliste und man versucht einen gezielten Termin zu vereinbaren, damit die Eltern nicht mehrfach zum Standesamt kommen müssen.

Wer hingegen  Elterngeld beantragen muss, kann das beim Amt für soziale Dienste in Bremen tun, offiziell mit Geburtsurkunde. „Das dürfte auch mit vorläufigen Papieren gehen“, sagt David Lukaßen, Sprecher des Sozialressorts. Er habe bisher jedenfalls keine Beschwerden wegen Verzögerungen bekommen, will aber nicht ausschließen, dass es auch hier in Einzelfällen zu Engpässen kommt.

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