Der 19-jährige Algerier war in der Nacht zum Donnerstag am Bremer Hauptbahnhof von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen worden. Nach der Vernehmung wurde er noch in der Nacht auf freien Fuß gesetzt – was für Überraschung sorgte. Schließlich hatte der Großeinsatz der Bremer Polizei zur Evakuierung des gesamten Weserparks geführt, der anschließend komplett durchsucht worden war.
Bei der Vernehmung des Algeries durch die Polizei habe sich die Gefährdungslage entkräftet, erläutert Arno Zumbach, Sprecher der Polizei Diepholz, am Donnerstagmittag. „Die Vermutung einer Fremd- und Eigengefährdung bestätigte sich dabei nicht mehr.“
„Ich sprenge Euch alle in die Luft“
Noch in der Nacht hatten die Beamten den jungen Mann befragt. Dabei habe er bestätigt, den Satz „Ich sprenge Euch in die Luft“ gesagt zu haben, berichtet Zumbach. „Er versicherte aber glaubhaft, das nicht so gemeint zu haben.“ Die Ingewahrsamnahme und die Einweisung in die Psychiatrie haben ihn „emotional stark aufgewühlt“, wie der Algerier der Polizei berichtete.
Anfang vergangener Woche war er in die Psychiatrie eingewiesen worden, nachdem er sich im Polizeigewahrsam selbst verletzt hatte. Dorthin war der 19-Jährige gekommen, weil er wegen mehrerer Hausfriedensbrüche und Diebstähle aufgegriffen wurde.
Die Polizei muss von einer Gefahr ausgehen
Als er dann aus der Psychiatrie entwichen war, hatte die Diepholzer Polizei den Großeinsatz ausgelöst. Dieser „Ermittlungs- und Fahndungseinsatz“ führte auch nach Bremen: Im Weserpark war der 19-Jährige einem Kellner aufgefallen, der die Polizei informierte.
Ist der Großeinsatz, der fast acht Stunden dauerte, nun angemessen gewesen? Die Diepholzer Polizei erklärt, was dazu geführt habe: Nach dem Verschwinden des Algeriers habe man davon ausgehen müssen, dass er gefährlich sei – das lag an seinen Äußerungen und seinem Verhalten. „Weder seine psychische Verfassung, noch seine etwaigen Reaktionen beziehungsweise Handlungen waren abschätzbar.“
Erst nach der Vernehmung entkräftet
Bei „bestimmten, besonders bei ungeklärten“ Bedrohungslagen müsse man „polizeiliche Standardmaßnahmen“ treffen. Das Ziel müsse sein, das Risiko als nicht mehr vorhanden zu bezeichnen.
„Erst nach der Vernehmung des Mannes konnte dessen Gefährlichkeit entkräftet werden“, heißt es von der Polizei Diepholz. Er wurde schließlich entlassen. Der Beschluss, der zur Unterbringung in der Psychiatrie geführt hatte, war übrigens kurz vorher, am Mittwochnachmittag, vom Amtsgericht aufgehoben worden.