Die beiden angeklagten Männer aus Delmenhorst waren zum Zeitpunkt der Tat 18 und 28 Jahre alt. Ihnen wird vorgeworfen, am 14. Februar dieses Jahres in einer Wohnung in Delmenhorst im Rahmen eines Trinkgelages gemeinschaftlich einen 54-jährigen Delmenhorster durch mehrere Schläge und Tritte, insbesondere in das Gesicht, verletzt und schließlich getötet zu haben. Der verprügelte Mann starb aufgrund stumpfer Gewalteinwirkung gegen seinen Kopf.
Nach der Tat waren beide Angeschuldigte zunächst flüchtig, konnten jedoch im Laufe der Ermittlungen festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte gegen die flüchtigen Tatverdächtigen Untersuchungshaftbefehle erwirkt.
Hauptverfahren wurde noch nicht eröffnet
Der erste Tatverdächtige, der mittlerweile 19 Jahre alt ist, befindet sich seit dem 19. Mai in Untersuchungshaft. Dort sitzt seit dem 1. April auch der zweite Tatverdächtige, der nun 29 Jahre alt ist. Das Landgericht Oldenburg hat jedoch über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.
Der Totschlag wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren und von bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Sofern für den 19-jährigen Angeschuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, könnte die Tat mit einem Höchstmaß von zehn Jahren Jugendstrafe geahndet werden.