Bei der Staatsanwaltschaft Bremen stapeln sich 400 Akten mit unbearbeiteten Fällen aus der Bußgeldstelle. „Dabei geht es um Verfahren, die von der Polizei als Strafverfahren eingeordnet wurden, wie etwa Verkehrsunfallflucht“, erklärt Sprecher Frank Passade. Die Staatsanwaltschaft habe aber die Ermittlungen eingestellt, weil es sich „nur“ um Verkehrsordnungswidrigkeiten handele.
„Dafür ist das Stadtamt zuständig“, so Passade. Die Personallage beim Stadtamt ist seit Monaten äußerst angespannt. Wie Radio Bremen zuerst berichtete, ist von dem Personalnotstand jetzt auch die Bußgeldstelle betroffen.
Bußgelder werden nicht mehr eingefordert
„Wir legen die Akten jetzt weg“, erklärt der Staatsanwalt. Damit ist klar: Die Betroffenen kommen wohl erst einmal um ein Bußgeld herum.
Die Gewerkschaft der Polizei ärgert das: „Durch diese Verzögerungen verläuft Polizeiarbeit einfach im Sande“, kritisiert Landesvorsitzender Jochen Kopelke. Sollte die tägliche Arbeit von Polizisten am Ende keine Sanktion oder Folgen nach sich ziehen, führt dies nach Auffassung des Landesvorsitzenden dazu, dass auch die derzeitige Polizeiarbeit erschwert wird.
„Wir wollen das subjektive aber auch tatsächliche Gefühl von Sicherheit, Recht und Ordnung stärken und nicht für den Papierkorb arbeiten“, mahnt Kopelke. Der Schlüssel für eine Stärkung der Inneren Sicherheit liege in einer personell und materiell gut aufgestellten Polizei, einem starken Stadtamt und leistungsfähiger Justiz. „Dies scheint in Bremen derzeit nicht vorzuliegen“, so Kopelke.
Er fordert deswegen 70 neue unbefristete Stellen im Stadtamt zu schaffen und auch die so genannte PEP-Quote, die Personaleinsparung vorsieht, abzuschaffen.
Stadtamt räumt Personalnot ein
Das Stadtamt selbst sagt, die Lage sei gar nicht so ernst: „Bei diesen 400 Fällen handelt es sich nur um einen Bruchteil der Gesamtmenge an Verfahren“, sagt Leiterin Marita Wessel-Niepel. Personalnot räumt sie aber ein: „Wir haben zurzeit mehrere Krankheitsfälle in der Bußgeldstelle“, so die Amtsleitung.
Zudem wären viele der unbearbeiteten Fälle verjährt. „Nach drei Monaten können die Fälle nicht mehr bearbeitet werden, diese schicken wir dann zurück“, sagt sie. Es sei jedoch nicht so, dass Bußgelder nicht eingefordert würden. „Falschparker, die von Verkehrsüberwachern erwischt werden, bearbeiten wir automatisiert, sobald diese Vergehen bei uns eingegangen sind“, so Wessel-Niepel.