Das Sixpack in der Hand: Alkohol gibt es immer reichlich. Foto: Schlie Das Sixpack in der Hand: Alkohol gibt es immer reichlich. Foto: Schlie
Jugend und Trinken

Nachts gibt‘s in Bremen immer reichlich Alkohol

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In der Hansestadt wird die Neufassung des Ladenschlusses diskutiert. Ein Vorstoß des CGB, dabei gleich den nächtlichen Alkoholverkauf an Tankstellen zu verbieten, um Jugendliche zu schützen, trifft aber auf Ablehnung.

Soll es in Bremen ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol geben?

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Wenn die Türen der Supermärkte schließen, gibt es an vielen Orten in Bremen immer noch reichlich Alkohol zu kaufen – an Tankstellen, Kiosken und in Bahnhöfen zum Beispiel.  Nun schlägt der christliche Gewerkschaftsbund (CGB) vor, im Rahmen der geplanten Novelle des Ladenschlussgesetzes auch ein Alkoholverkaufsverbot einzuführen, und zwar außerhalb der normalen Ladenöffnungszeiten.

Damit will der CGB verhinden, dass die nächtlichen Öffnungszeiten von Tankstellen und Verkaufsstellen im Flughafen und in Bahnhöfen von Heranwachsenden ausgenutzt werden, „um sich nach Disko- oder Partybesuch mit Alkoholika einzudecken.“

Weniger Gewalttaten und Alkoholvergiftungen

Beim Gewerkschaftsbund ist man überzeugt: „Ein solches Verbot wäre rechtlich zulässig und ein wirksamer Beitrag gegen den exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen und Heranwachsenden.“ Man orientiert sich bei dem Vorstoß an Baden-Württemberg, wo es bereits ein nächtliches Verkaufsverbot gibt.

Dort habe das Verbot dazu geführt, dass bei Heranwachsenden die Zahl der Gewalttaten unter Alkoholeinfluss und auch der Alkoholvergiftungen zurückgegangen sei. Allerdings: Die schwarz-grüne Koalition in Stuttgart plant, die Einschränkungen wieder aufzuheben, und stattdessen den Konsum von Alkohol an bestimmten öffentlichen Plätzen zu verbieten.

Schwer bei der Rechtslage durchzusetzen

In Bremen ist die Regierungsfraktion SPD wenig angetan Vorstoß: „Da sehen wir keinen Handlungsbedarf“, heißt es aus der Fraktion.  Und CDU-Sprecherin Rebekka Grupe meint, die nächtliche Beschränkung des Alkoholverkaufs sei bei der aktuellen Rechtslage schwer umzusetzen.

Wenn das Verkaufsverbot an das Ladenöffnungsgesetz anknüpfe, könne man es nur umsetzen, wenn die Öffnungszeiten beschränkt werden, und genau das lehnt die CDU ab. Besser sei es, streng darauf zu achten, dass der Jugendschutz eingehalten werde, etwa das Abgabeverbot an Jugendliche.  Diskutieren könne man ein „Abgabeverbot“ an bestimmten Punkten der Stadt.

Außerhalb der Verbotszeit mit Alkohol bevorraten

Auf den Jugendschutz verweist  auch der Handelsverband Nordwest: „Es ist bereits heute umfassend verboten, Alkohol an Jugendliche zu verkaufen“, sagt Geschäftsführer Jan König. Er glaubt nicht, dass sich exzessiver Alkoholkonsum durch ein Verkaufsverbot  verhindern ließe – schließlich könnten sich die Konsumenten auch außerhalb der Verkaufszeit mit Alkohol „bevorraten“.

Für die Händler wäre das Verbot zudem eine Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie. Das Bremer Gesundheitsressort, bei dem die Stellungnahmen zum neuen Ladenschlussgesetz zusammenlaufen, hat auf Nachfrage noch keine Meinung zu dem Vorstoß eines nächtlichen Alkoholverbots geäußert.

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